Hilden/Haan Im Wahllokal gilt Maskenpflicht

Hilden/Haan · In diesem Jahr gelten besondere Vorschriften in den Wahllokalen. Und wer plötzlich erkrankt, kann noch am Sonntag per Briefwahl abstimmen.

 Vergangenen Sonntag haben die Bürger in Hoyerswerda, Sachsen, bei der Bürgermeisterwahl bereits Erfahrungen mit den Corona-Hygienevorschriften sammeln können.

Vergangenen Sonntag haben die Bürger in Hoyerswerda, Sachsen, bei der Bürgermeisterwahl bereits Erfahrungen mit den Corona-Hygienevorschriften sammeln können.

Foto: dpa/Daniel Schäfer

Wer noch Briefwahlunterlagen beantragen möchte, kann dies bis Freitag, 11. September, 18 Uhr, erledigen. Anschließend ist Briefwahl nur noch möglich, wenn eine plötzliche Erkrankung vorliegt und dies durch ein ärztliches Attest nachgewiesen ist. Nur in diesem Ausnahmefall können Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahlsonntag, 15 Uhr ausgegeben werden. Das Haaner Wahlamt ist deshalb am Freitag von 8 bis 18 Uhr, am Samstag von 9 bis 13 Uhr und am Sonntag ab 8 Uhr geöffnet.  Das Hildener Wahlamt ist im Fall einer plötzlichen Krankheit am Samstag von 9 bis 12 Uhr und am Sonntag von 7 bis 15 Uhr geöffnet.

Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat (in Haan sind das bisher das 27,4 Prozent aller Wahlberechtigten; bei der Wahl zum Seniorenbeirat gab 33,1 Prozent – in Hilden haben mehr als 11.000 Menschen im Vorfeld abgestimmt, 23,5 Prozent der Wahlberechtigten), sollte ferner unbedingt beachten, die Stimmzettel vorschriftsmäßig im roten bzw. gelben Wahlbriefumschlag zurückzusenden. Diese müssen bis zum Wahlsonntag, um 16 Uhr, beim Wahlamt eingegangen sein.

In allen Wahllokalen ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für die Wähler Pflicht – in Hilden sitzen die Wahlhelfer hinter durchsichtigen Schutzwänden. Die Abstandsregeln sind einzuhalten. Daher kann es zu längeren Warteschlangen und -zeiten kommen. Am Eingang steht Desinfektionsmittel zur Händedesinfektion bereit. Außerdem wird in Haan das Mitbringen eines eigenen Schreibstiftes (Kugelschreiber) empfohlen. In Hilden versuchen die Wahlvorstände, möglichst Einbahnstraßen einzurichten. Übrigens: Wer seine Wahlbenachrichtigung verlegt hat, kann auch ohne wählen gehen. Dafür muss eine Ausweisdokument vorgelegt werden.

„Die Wahlen werden in der Reihenfolge Landrat, Kreistag, Bürgermeister, Stadtrat ausgezählt. Für die ersten drei Wahlen wird am Wahlabend ein vorläufiges Ergebnis festgestellt“, erklärt Hildens Wahlleiter Klaus Helmer. Bis etwa 21 Uhr, so Helmer, liegen alle Ergebnisse vor. In der Itterstadt gibt es aber eine Besonderheit: Beim Stadtrat gibt es keine Ergebnis, da der Bezirk 3010 fehlt. Dort war der Kandidat der Bürgeraktion gestorben, am 27. September findet die Nachwahl statt. 

Diesmal werden die Wahlergebnisse nicht auf einer öffentlichen Veranstaltung präsentiert und bekanntgegeben. Die stets aktualisierten Ergebnisse können im Internet bei www.rp-online.de oder über die Homepage der Städte www.haan.de und www.hilden.de abgerufen werden. 

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