Hilden/Haan Vereins-Hilfsprogramm verlängert

Hilden/Haan · Um die finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise zu bewältigen, können Vereine eine Unterstützung durch die Landesregierung beantragen. Länger, als ursprünglich geplant.

 Vereine können, länger als geplant, auf finanzielle Unterstützung hoffen.

Vereine können, länger als geplant, auf finanzielle Unterstützung hoffen.

Foto: dpa/Robert Michael

(RP) Strauchelnde Vereine können sich noch länger als zunächst geplant für das finanzielle Hilfsprogramm „Heimat“ des Landes NRW bewerben. Die Landesregierung hat die Laufzeit derlängert, sodass Vereine und vergleichbare Organisationen einen Zuschuss zur Überwindung eines durch die Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpasses auch für im Zeitraum vom 1. November 2020 bis zum 30. Juni 2021 beantragen können. Anträge auf einen einmaligen Zuschuss in Höhe von maximal 15.000 Euro können noch bis zum 31. Juli 2021 online an die Bezirksregierung gestellt werden. Das teilten die CDU-Landtagsabgeordneten Claudia Schlottmann, Martin Sträßer und Christian Untrieser mit. „Auch viele gemeinnützige Vereine im Kreis Mettmann stehen aktuell vor existentiellen Problemen, weil ihnen Einnahmen, beispielsweise aus Veranstaltungen, erneut wegzubrechen drohen, viele Kosten aber unverändert weiterlaufen“, erklärten sie.

Mit der Laufzeitverlängerung sei auch eine Ausweitung des Kreises der Antragsberechtigen verbunden. Das sei eine gute Nachricht für Vereine und vergleichbare Organisationen, die in der ersten Unterstützungsphase aus formalen Gründen keine Zuschüsse beantragen konnten. Dazu zählen laut den CDU-Landtagsabgeordneten eingetragene Vereine ohne formale Anerkennung der Gemeinnützigkeit, wenn diese als Vereinszweck die Förderung des Brauchtums, der Heimatpflege und der Heimatkunde für die Allgemeinheit in ihrer Satzung verankert haben. Außerdem selbstständige Teile eines bestehenden Vereins oder einer bestehenden Körperschaft, die als eigenständige Einheit wirtschaftlich und organisatorisch geführt werden. Darüber hinaus selbstständige Vereine („Dachorganisationen“), deren Mitglieder ausschließlich aus Vereinen oder Körperschaften bestehen. Infos: www.mhkbg.nrw/themen/heimat/sonderprogramm-heimat

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