Kurioser Streit Hildener kämpft um Markenrechte am Wort „Malle“

Hilden/Mallorca · Der Hildener Jörg Lück hatte sich vor 18 Jahren den Begriff „Malle“ schützen lassen. Ohne das Einverständnis des Musikproduzenten durfte niemand mehr Partys mit dem Namen „Malle“ veranstalten. Nun soll die EU-Marke gelöscht werden.

 Jörg Lück aus Hilden hat sich 2002 den Begriff „Malle“ schützen lassen.

Jörg Lück aus Hilden hat sich 2002 den Begriff „Malle“ schützen lassen.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

Kampflos will Jörg Lück nicht aufgeben: „Wir werden gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen“, sagt der Hildener. Der Musikproduzent hatte sich 2002 den Begriff „Malle“ schützen lassen. „Ich arbeite seit vielen Jahren an der Marke und versuche nur, sie sauber zu halten“, sagte der Hildener Unternehmer vor einigen Monaten. Doch nun hat die Europäische Organisation für Geistiges Eigentum (Euipo) im spanischen Alicante einem Antrag auf Nichtigerklärung der Marke stattgegeben. Die Marke steht vor der Löschung (Aktenzeichen 32 783 C).

Vorangegangen war ein Streit mit mehreren Unternehmen und Webseiten-Betreibern, die abgemahnt worden waren, weil sie das Wort „Malle“ benutzt hatten. Holger Seyfried vom Reiseblog www.reisetiger.net sollte beispielsweise 1800 Euro zahlen, ein Discothekenbetreiber aus Erlangen wurde ebenfalls zur Kasse gebeten. Doch beide wehrten sich gegen die Unterlassungserklärungen.

 Die Anwälte des Erlanger Discobetreibers haben nun die Löschung der europäischen Marke beantragt – und Recht bekommen. Die spanischen Markenrechtler verweisen in ihrer Entscheidung unter anderem darauf, dass „Malle“ im Sprachgebrauch ganz klar eine geographische Bedeutung habe – und solche Begriffe dürften nicht als Marke geschützt werden. „Wir haben umfangreich recherchiert, um nachzuweisen, dass der Begriff 2002 bereits eine geographische Angabe war“, erklärt Jan Siegel, Patenanwalt der Erlanger Kanzlei Dr. Gassner & Partner, die die Entscheidung bei Euipo für ihren Mandaten erwirkt hat.

Jörg Lück hatte stets betont, dass er bei seiner Arbeit als Musikproduzent nach einem Namen für einen Party-Sampler gesucht habe und ihm dabei die Idee zu „Malle“ gekommen sei. „Wir wollten etwas Verrücktes haben, eine crazy Reihe – da dachte ich an den Spruch ,Bist du malle!?’ Und dieses Wort habe ich mir dann schützen lassen“, erklärte Lück vor einigen Monaten. 2002 erschienen dann die erste „Malle“-Hits. Heute gebe es 100 „Malle“-Produktionen, bei denen der Hildener maßgeblich beteiligt sei. „Wir sind auch bei iTunes, Spotify und Amazon vertreten.“

Jörg Lück hat angekündigt, gegen die Entscheidung Beschwerde einzulegen. Zwei Monate hat er jetzt dafür Zeit. „Ich kämpfe für meine Marke“ sagt er am Mittwoch. Aber auch wenn er am Ende die internationalen Rechte daran verlieren würde. „Mir bleibt immer noch die deutsche Marke. Wenn sie zehn Jahre eingetragen ist, kann sie nicht mehr gelöscht werden“, erklärt er.

Der Betreiber des Reiseblogs reisetiger.net, Holger Seyfried, feiert die Euipo-Entscheidung in Alicante als Etappensieg: „Das Ende der Geschichte ist auch deswegen leider noch nicht erreicht, weil noch mindestens ein Prozess vor dem Landgericht Düsseldorf anhängig ist“, schreibt er. Dort müsse noch darüber entschieden werden, ob auch die deutsche Marke gelöscht werden könne. „Abmahnungen und Lizenz-Gebühren für ,Malle‘ sind in meinen Augen einfach nur Abzocke, und das hat mit dieser Entscheidung nun hoffentlich ein Ende“, so Seyfried weiter.

Der Erlanger Anwalt Jan Siegel warnt vor voreiligen Jubelstürmen und davor, dass der Begriff „Malle“ nun unbedacht und inflationär genutzt wird: „Die Marke ist noch nicht gelöscht“, sagt er. Die Entscheidung sei sozusagen in erste Instanz gefallen, nun liege der Ball bei Jörg Lück. Erst nach Ausschöpfung aller rechtlichen Mittel und entsprechender finaler Entscheidung wird die Marke aus dem Register ausgetragen. „Und zwar rückwirkend bis 2002“, so Patentanwalt Jan Siegel.

Erst im November 2019 hatte das Landgericht in Düsseldorf noch entschieden, dass „der Inhaber der eingetragenen Unionsmarke ‚Malle’ Partyveranstaltern untersagen kann, ohne seine Zustimmung Partys mit der Bezeichnung ‚Malle’ zu bewerben und zu veranstalten“. In mehr als 1000 einstweiligen Verfügungsverfahren war Lück gegen Partyveranstalter vorgegangen. Nachdem sich einer von ihnen dagegen gewehrt hatte, musste das Gericht eine Entscheidung fällen.

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