Hilden Hildener darf eigene Hecke nicht roden

Hilden · Alle Fraktionen im Stadtentwicklungsausschuss lehnen den Antrag von Jürgen Holstein ab.

 Der marode Zaun kann erneuert werden, die vitale Hecke darf dabei jedoch nicht beschädigt werden, sagt die Stadt Hilden.

Der marode Zaun kann erneuert werden, die vitale Hecke darf dabei jedoch nicht beschädigt werden, sagt die Stadt Hilden.

Foto: Olaf Staschik

Jürgen Holstein hat eine Hecke auf seinem Grundstück an der Richard-Wagner-Straße: etwa zwei Meter hoch und knapp 60 Meter lang. Das Prachtstück - "die schneide ich schon seit 30 Jahren zweimal im Jahr" - wächst dem 50-Jährigen langsam, aber sicher über den Kopf. Deshalb hat Holstein den Antrag gestellt, den Bebauungsplan zu ändern. Dort ist die Hecke "zum Erhalt festgesetzt". Holstein möchte die komplette Hecke aus dem Bebauungsplan herausnehmen lassen und ein Stück von 25 Metern Länge durch einen Stabgitterzaun ersetzen. Weil der Zaun dort kaputt und die Hecke teilweise morsch sei.

Diesen Antrag haben alle Ratsfraktionen im Stadtentwicklungsausschuss einstimmig abgelehnt. Dafür sei die Hecke zu wertvoll - und auch noch vital, wie das Grünflächenamt eigens festgestellt hat. Der alte Zaun könne durch einen neuen ersetzt werden - und zwar ohne die Hecke zu beschädigen.

Holstein findet diese Entscheidung nicht richtig. "Ich finde es nicht in Ordnung, dass jemand anderes mir vorschreibt, was ich auf meinem Grundstück machen darf und was nicht. Das ist eine Bevormundung durch die Stadt." Die Hecke erstreckt sich auch auf das Grundstück seiner alten Eltern nebenan, mache viel Arbeit und erschwere einen möglichen Verkauf der Immobilie, deutet Holstein an.

Für Politik und Verwaltung stellt sich die Sache etwas anders dar. Holstein wollte im Jahr 2000 auf einem Teil des elterlichen Grundstücks ein Häuschen bauen. Dafür musste der Bebauungsplan geändert werden. Der Stadtrat stimmte damals unter einer Bedingung zu, erläutert Planungsamtsleiter Peter Stuhlträger: Der Eingriff in Natur und Landschaft sollte möglichst gering gehalten werden. Deshalb wurde die Ligusterhecke im Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzt. "Der Eigentümer will diese Vereinbarung offenbar nachträglich aufkündigen", fasst Stuhlträger den Eindruck von Verwaltung und Politik zusammen.

"Das Hin und Her wegen der Baugenehmigung hat ewig gedauert", sagt Holstein dazu: "Als sie endlich vorlag, war ich nur froh. Auf die Hecke habe ich nicht geachtet." Dass Hecken zum Erhalt festgesetzt werden - kurios genug -, sei in Hilden tatsächlich ein Ausnahmefall, so Stuhlträger: "Mit Bäumen beschäftigen wir uns intensiver."

Allerdings würden Hecken häufiger als Ausgleich gewählt, wenn Grünflächen für andere Zwecke benötigt werden: "Diese neuen Hecken müssen dann auch erhalten werden." Hecken haben einen ökologischen Wert und einen positiven Einfluss auf das Mikroklima, erläutert Umweltbeauftragter Achim Hendrichs. Sie binden Staub und erhöhen die relative Luftfeuchte. Die Effekte seien in so dicht bebauten Städten wie Hilden wertvoll. Zudem böten Hecken Tieren einen Lebensraum. Ligusterhecken könnten gut verjüngt werden, so dass eine Rodung aus Altersgründen nicht erforderlich sei. Die Hecke grenze den Privatengarten gegen den Straßenraum ab und sei auch aus städtebaulicher Sicht erhaltenswert.

Für Jürgen Holstein wohl noch eine Aufgabe für viele Jahre.

(RP)
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