Hilden Sportanlagen bleiben gebührenfrei

Hilden · Der Schulausschuss hat eine Aktualisierung der Richtlinie „Zuschüsse an Sportvereine“ gestern Abend von der Tagesordnung genommen und auf November vertagt. Die Sitzungsvorlage sei schlecht vorbereitet und missverständlich gewesen, kritisierten FDP und Grüne.

 Auch die sechs Kunstrasenplätze wie hier an der Hoffeldstraße (im Bild eine Begegnung des VfB Hilden, weiß) sind in einem guten Zustand, so die Verwaltung

Auch die sechs Kunstrasenplätze wie hier an der Hoffeldstraße (im Bild eine Begegnung des VfB Hilden, weiß) sind in einem guten Zustand, so die Verwaltung

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

„Die Stadt Hilden fördert die Sportvereine durch die unentgeltliche Bereitstellung von städtischen Sportanlagen“, steht in der geltenden Richtlinie. In der Neufassung ist das Wort „unentgeltlich“ gestrichen. Weil es formal falsch sei, erläutert Stadtsprecherin Henrike Ludes-Loer. Die Stadt habe durchaus Aufwendungen wie Zuschüsse, Anschaffungen und Betriebskosten. „Unsere Absicht ist nicht, daraus Nutzungsgebühren abzuleiten“, betont Sportdezernent Sönke  Eichner auf Nachfrage der RP. Es gehe um das Umsatzsteuergesetz, sagte er gestern in der Sitzung. Die CDU schlug vor, den Beschluss von der Tagesordnung zu nehmen und erst im November zu beraten. Bis dahin solle die Verwaltung mit den Sportvereinen sprechen. Dafür sprachen sich auch FDP und Grüne aus. Die SPD stellte klar: Über eine Nutzungsgebühr für die städtischen Sportanlage entscheide nicht die Verwaltung, sondern allein der Sportausschuss und der Stadtrat. So wurde die Änderung der Richtlinie einstimmig vertagt. Bis dahin gelten die gewohnten Regelungen.

Rund 12.000 Sportler, davon etwa 4400 Kinder und Jugendliche, sind in Hilden in knapp 50 Sportvereinen organisiert. Die Stadt stellt ihnen die Sportanlagen kostenfrei zur Verfügung. Dafür übernehmen die Vereine die Pflege und erhalten einen Zuschuss. Dieses Modell gibt es bereits seit 1983. Es hat Vorteile für beide Seiten. Die Zuschüsse, die die Stadt den Vereinen zahlt, sind günstiger als wenn die Kommune die Pflege selbst übernehmen würde. Vorteil für die Vereine: Sie  müssen keine Nutzungsgebühren zahlen. Die Kommune hat mit jedem Verein einen Vertrag geschlossen in dem genau festgehalten ist, wie und was unterhalten und gepflegt wird.

Einmal im Jahr begehen das Sportbüro sowie Mitarbeiter des städtischen Gebäudemanagements, des Grünflächenamts mit Vertretern der Vereine und des Stadtsportbundes gemeinsam die Anlagen und schauen sich deren Zustand an. Ergebnis für 2019: Die Sportplätze (inklusive der Bezirkssportanlage Am Bandsbusch)  sowie die Umkleidegebäude sind in einem „überwiegend guten bis sehr guten Pflegezustand“, berichtet die Verwaltung im Schul- und Sportausschuss.

Ausnahme: Die Umkleide- und Funktionsgebäude auf dem Sportplatz Hoffeldstraße befanden sich bei der Begehung im September und Oktober 2019 in einem „unzureichenden Reinigungsstand“ (die RP berichtete). Der betreuende Verein (VfB  03 Hilden) habe die angezeigten Mängel bis zur Nachbegehung im Januar 2020 beseitigt.

Die systematische Kontrolle der Hildener Sportplätze gemeinsam mit den nutzenden Vereinen ist für die Verwaltung ein Erfolgsmodell. Flächen und Gebäude seien auch deshalb in einem guten bis sehr guten Zustand, weil Mängel oder Pflegerückstände frühzeitig erkannt und behoben werden könnten. Wer für was zuständig ist, sei einem Leistungsverzeichnis festgelegt.

Seit 2019 werden auf Vorschlag der Verwaltung auch die Kunstrasenplätze einmal im Jahr kontrolliert. Die Begehung in diesem Jahr sollte eigentlich bereits am 26. März stattfinden, musste aber wegen der Corona-Pandemie verschoben werden. Bis Mitte März hätten die Vereine keine Mängel an den sechs Kunstrasenplätzen gemeldet. Sie seien im Allgemeinen in einem „guten Zustand“, so die Verwaltung.

Die CDU-Fraktion wollte wissen, wie viel Geld genau welcher Verein für den Unterhalt welcher Sportanlage erhält. Für die Betreuung der Sportanlagen haben Vereine im vergangenen Jahr 158.336,50 Euro erhalten: Die Sportvereinigung 05/06 rund 27.000 Euro, der SV Hilden-Nord 41.000 Euro, der VfB 03 26.000 Euro, der AC Italie Süd gut 25.000 Euro und der SV Hilden-Ost rund 26.000 Euro. Die HAT 64 betreut die Dr.-Ellen-Wiederhold-Sporthalle und erhielt dafür gut 12.000 Euro.

Daneben erhielten Vereine noch rund 22.500 Euro Unterhalts- Zuschuss im vergangenen Jahr. Der Billard-Club Hilden hat beispielsweise 850 Euro erhalten, die DLRG Hilden 750 Euro, die HAT von 1864 3450 Euro, der Kanu-Club Hilden 1700 Euro, der Shotokan Karate Doja Satori 2250 Euro, der Tennisclub Stadtwald 3700 Euro der Reit- und Fahrverein 1000 Euro, der Boule-Club Fanny 300 Euro oder der Hildener Sport- und Pistolenschützenverein  150 Euro.

Entweder seien die Anlagen im Eigentum der Vereine, erläutert die Verwaltung. Oder es gebe zwischen Eigentümer und Verein einen Pacht- oder Mietvertrag. Verwendungsnachweise müssen die Vereine nicht vorlegen. Die Einschätzung des Zustandes der Sportanlagen bei der Begehung reiche aus.

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