Polizei-Einsatz in Hilden Verurteilter Sexualstraftäter auf Freigang spricht Mädchen an

Ein Häftling auf Freigang soll am Samstag eine Siebenjährige in Hilden angesprochen haben. Der Mann hatte wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern bis 2017 in Sicherheitsverwahrung gesessen, danach war seine Strafe gelockert worden.

Hilden: Sexualstraftäter spricht bei Freigang Mädchen an
Foto: seyb

Der Mann soll dem Kind gefolgt sein. Ein aufmerksamer Zeuge hatte erst vermutet, dass es sich bei dem 54-Jährigen um den Vater des Mädchen handelt, kurze Zeit später waren ihm aber Zweifel gekommen. Er verständigte die Polizei.

Der Mann wurde noch am selben Tag festgenommen und von der Justizvollzugsanstalt Euskirchen bis auf Weiteres in den geschlossenen Vollzug verlegt. Das bestätigte die Anstalt in Euskirchen auf Nachfrage; dort hatte der Mann seit April 2017 im offenen Vollzug eingesessen, davor war der Mann in Sicherungsverwahrung.

In NRW ist die Haftanstalt Werl in Westfalen für Sicherungsverwahrung zuständig; derzeit sind dort 112 Männer untergebracht. Die Sicherungsverwahrung war 2007 im Anschluss an eine Freiheitsstrafe wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern angeordnet worden, sie kann nur auf eine Haftstrafe folgen und sieht besondere Therapiemaßnahmen zwingend vor.

Ralf Herrenbrück, Oberstaatsanwalt in Düsseldorf, betonte, dass es zum Glück zu keiner Straftat gekommen sei. Der Vorfall in Hilden habe jedoch gezeigt, dass aufgrund der Vorgeschichte Vorsicht angemessen sei. Details zum Hergang wollte Herrenbrück aus Rücksicht auf das Umfeld des Mädchens und möglichen falschen Rückschlüssen nicht nennen. Der Mann selbst ist in Düsseldorf unbekannt, er wurde bisher von Köln aus betreut.

(gök/dts)
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