Antrag in Hilden Parteien möchten den Stadtrat verkleinern
Hilden · CDU und SPD fordern, den Hildener Stadtrat zu verkleinern. Aktuell besteht das Gremium aus 64 Mitgliedern, es muss deswegen auch in der Stadthalle tagen. Das soll sich ändern.
Die Hildener CDU hatte am Wahlabend im Jahr 2020 ordentlich zu feiern: 21 von insgesamt 22 Wahlbezirken holten die Christdemokraten direkt, lediglich die damals abgewählte Bürgermeisterin Birgit Alkenings konnte ihren Wahlkreis für die SPD gewinnen (sie trat ihr Mandat allerdings nicht an). Prozentual jedoch hätte die CDU theoretisch nur 15 Sitze erhalten dürfen. Damit die Christdemokraten trotzdem alle gewonnen Mandate in Anspruch nehmen konnte, wurde die Ergebnisse hochgerechnet und sogenannte Ausgleichs- und Überhangmandate für die anderen Parteien geschaffen. Dadurch wuchs der Rat auf 64 Sitze an. Solch ein Riesengremium soll in der Zukunft verhindert werden, fordern SPD und CDU in einem gemeinsamen Antrag, der an diesem Dienstag bei der Ratssitzung in der Stadthalle auf der Tagesordnung steht.
„Aufgrund des Kommunalwahlergebnisses aus 2020 übersteigt der momentane Rat der Stadt Hilden durch Ausgleichs- und Überhangmandate seine Mindestgröße um 20 Mandate. Dies führt nicht nur zu zusätzlichen Ausgaben in der laufenden Wahlperiode in Höhe von mindesten 372.000 Euro“, schreiben die beiden Fraktionen in ihrem Antrag. Es führe auch dazu, dass der Rat „seit dieser Wahlperiode (nach Aufhebung der Covid-19-Schutzmaßnahmen) dauerhaft seine Sitzungen in der Stadthalle, anstelle des Bürgersaals im Bürgerhaus, durchführen muss.“
Um den Rat zu reduzieren, sollen in Zukunft nur noch 40 Ratsmitglieder in 20 Wahlbezirken gewählt werden. 2020 konnten noch 44 Kandidaten in 22 Bezirken gewählt werden. Durch die Ausgleichs- und Überhangmandate blähte sich das Gremium auf 64 Mitglieder auf. „Durch die Reduzierung der Mandate soll der Rat wieder einer angemessenen Größe entsprechen, der den Willen der Wählerinnen und Wähler widerspiegelt. Neben Kosteneinsparungen könnte zudem eine effizientere Arbeitsweise ermöglicht werden“, erklären SPD und CDU weiter.
Für die Stadt würde das bedeuten, dass sie die Wahlbezirke neu einteilen müsste. Das hat sie bereits 2009 gemacht. Bis dahin umfasste Hilden bei der Kommunalwahl insgesamt 23 Wahlbezirke. Der Stadtrat bestand zwischen 1999 und 2004 aus 52 Mitgliedern, also 46 reguläre Sitze plus sechs Ausgleichs- und Überhangmandate. 2004 bis 2009 blieb es bei 46 Sitzen, dann folgte die Reduzierung auf 22 Wahlbezirke. 2009 bis 2014 sowie 2014 bis 2020 saßen jeweils 44 Stadtverordnete im Rat. „Daraus wird deutlich, dass das Ergebnis der Kommunalwahlen 2020 sicherlich ein extremes Beispiel ist, zugleich soll aber auch deutlich gemacht werden, dass eine Reduzierung um vier Mandate nicht gleichbedeutend mit einer Reduzierung des Rates um vier Mitglieder insgesamt ist“, erklärte die Stadtverwaltung in ihrer Stellungnahme weiter.
Auf das Einsparpotenzial antwortet die Stadt: „Wissend, dass das Wahlergebnis der nächsten Kommunalwahlen Kaffeesatzleserei ist, geht die Verwaltung davon aus, dass eine Reduzierung der Anzahl der Ratsmandate auf 50 insgesamt nicht unrealistisch ist und hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen auch den Maßstäben eines vorsichtigen Kaufmanns entsprechen. Ratsmitglieder erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung von 316,20 Euro (ab 01.01.2024). Hinzu kommen ein Sitzungsgeld von 25,50 Euro/je Sitzung (Rats-, Ausschuss- und Fraktionssitzungen). Des Weiteren reduzieren sich auch die Zuwendungen an die Fraktionen, soweit sie je Fraktionsmitglied gezahlt werden. In der Summe wird mit Einsparungen von rund 83.650 Euro pro Jahr gerechnet.“