Stadt Hilden erklärt Nach Irrfahrt gibt es keine neuen Sperren

Hilden · Zwei Zufahrten zur Fußgängerzone sollen weiterhin für Rettungsdienst offenbleiben, erklärte die Stadt nun. Die Bürgeraktion hatte nach der Irrfahrt einer Frau durch die Mittelstraße bei der Verwaltung nachgefragt.

Großeinsatz der Polizei am Abend des 18. August in Hilden.

Großeinsatz der Polizei am Abend des 18. August in Hilden.

Foto: Tobias Dupke

„Nein, es sind keine weitergehenden Maßnahmen beabsichtigt“ – die Antwort der Stadt auf eine Anfrage der Bürgeraktion Hilden ist deutlich. Mitte August war eine offenbar verwirrte Autofahrerin mit quietschenden Reifen und überhöhter Geschwindigkeit ein Stück durch die Mittelstraße gerast. Dabei hat sie laut Zeugenaussagen Menschen gefährdet, einige hätten aus dem Weg springen und sich so in Sicherheit bringen müssen. Die Polizei nahm die Frau fest, ließ sie aber schon am Abend wieder frei, als feststand, dass es sich um keine Amokfahrt gehandelt hatte.

Die Stadt bekräftigt jetzt noch einmal, dass die Fußgängerzone rund um die Mittelstraße weiterhin von zwei Zufahrten aus befahrbar bleiben soll. „Im Vorfeld der Erneuerung der Polleranlagen hat sich die Feuerwehr dafür eingesetzt, dass die offenen Zufahrten über den Axlerhof sowie die Mühlenstraße beibehalten bleiben, um notwendige Rettungswege sicherzustellen“, hieß es.

„Bei dieser Entscheidung wurden unter anderem Erfahrungen berücksichtigt, die mit Fußgängerzonen gemacht worden, die vollständig mit Pollern gesperrt waren. Rettungsfahrzeuge aus anderen Städten sollen im Einsatzfall ungehindert in die Fußgängerzone fahren können. Sie besitzen keinen Transponder oder Schlüssel für die Poller und wollen auch keinen erhalten. Da ihr potentielles Einsatzgebiet mehrere Städte mit Fußgängerzonen umfasst, wäre es im Einsatzfall hinderlich und zeitaufwändig, den richtigen Schlüssel für die jeweilige Fußgängerzone zu suchen. Die durch eine vollständige Abpollerung der Fußgängerzone entstehende Gefährdung der dort wohnenden Menschen und anliegenden Gebäude durch Verzögerungen bei Anfahrten des Rettungsdienstes ist höher zu bewerten als die Wahrscheinlichkeit einer Gefährdungspotential durch eine mögliche ,Amokfahrt‘ in der Hildener Fußgängerzone.“ Aus Sicht der Verwaltung ergebe sich durch „die rechtswidrige Einfahrt einer ,verwirrten Person‘ in die Fußgängerzone am 18. August nicht die Notwendigkeit, die durchgeführte Abwägung der beiden Gefährdungspotenziale zu ändern und die Belange anders zu gewichten“.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort