Hilden Strafanzeige gegen Radiologen

Hilden/Leverkusen · Die Kaufmännische Krankenkasse hat Anzeige gegen den Chef der Radiologie-Firma Med 360°, Winfried Leßmann, und dessen Frau erstattet wegen unzulässiger Zusammenarbeit.

 Med 360° mit Winfried Leßmann an der Spitze ist nach eigenen Angaben im Rheinland der größte Radiologie-Dienstleister.

Med 360° mit Winfried Leßmann an der Spitze ist nach eigenen Angaben im Rheinland der größte Radiologie-Dienstleister.

Foto: Med 360 Grad

Schwere Vorwürfe: Der Unternehmer Winfried Leßmann sieht sich aktuell mit einer Strafanzeige der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) konfrontiert. Der Chef der Radiologie-Firma Med 360°, die unter anderem in Hilden die Radiologie im Facharztzentrum Mediplus am St.-Josefs-Krankenhaus betreibt, soll gegen das „sozialrechtliche Verbot der ,unzulässigen Zusammenarbeit’“ verstoßen haben, heißt es von der KKH.

Das Verbot besagt, dass Leistungserbringer niedergelassene Ärzte nicht „gegen Entgelt oder Gewährung sonstiger wirtschaftlicher Vorteile an der Durchführung der Versorgung mit Arzneimitteln beteiligen oder solche Zuwendungen im Zusammenhang mit der Verordnung von Arzneimitteln gewähren“ dürfen. Unter unzulässige Zuwendungen fallen auch „Einkünfte aus Beteiligungen an Unternehmen von Leistungserbringern, die Vertragsärzte durch ihr Verordnungs- oder Zuweisungsverhalten selbst maßgeblich beeinflussen“, erläutert KKH-Korruptionsermittlerin Dina Müller.

Eben gegen Letzteres, sagt Müller weiter, „könnten Dr. Leßmann und seine Frau unter anderem verstoßen haben. Wenn ein solcher Verstoß vorliegt, dann wird durch die Abrechnung der Kontrastmittel mit der Krankenkasse, hier die AOK Rheinland/Hamburg für alle anderen Krankenkassen, ein Betrug begangen. Gegebenenfalls könnte auch ein Korruptionsstraftatbestand erfüllt sein.“ Die Krankenkasse war über einen recherchierenden Journalisten informiert worden, leitete daraufhin selbst Ermittlungen ein und stellte Strafanzeige. Zu der Frage, ob der Kasse ein Schaden entstanden sein könnte, gebe es laut Müller „noch keine Erkenntnisse“.

In einem Bericht nach Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung in der ARD-Sendung „Panorama“ ist davon die Rede, dass Leßmann „jahrelang Kontrastmittel-Rezepte“ an seine Ehefrau weitergeleitet“ haben soll, die einen Großhandel für derlei Mittel betreibe. Sie „konnte als Großhändlerin die Kontrastmittel bei Pharmafirmen günstig einkaufen und bei den Kassen zum Listenpreis abrechnen“, heißt es in dem Medienbeitrag. Dina Müller wird in dem Beitrag damit zitiert, dass es „hochproblematisch“ sei, wenn ein Arzt die Rezepte an einen Großhändler gebe, hinter dem seine Frau stehe. „Ärzte sollen ja nicht an ihren eigenen Verordnungen verdienen“, wird sie zitiert. Auch nicht über dem Umweg der Ehefrau. Der ehemalige BGH-Richter Thomas Fischer erinnert im TV-Beitrag an den gesetzlich verankerten Grundsatz: „Ärzte dürfen mit Arzneimitteln kein Geld verdienen.“

In dem Beitrag hat sich auch Winfried Leßmann, der 2011 zum Unternehmer des Jahres in Leverkusen gekürt wurde, geäußert: „Ich bin selber fest davon überzeugt, dass alle diese Dinge, die hier in der Vergangenheit gemacht wurden, nach deutschem Recht und Gesetz völlig in Ordnung sind.“

Auf Anfrage unserer Redaktion bei der Pressestelle von Med 360° gibt es vorerst die Bitte um Verständnis, dass das Unternehmen sich aktuell noch nicht explizit äußern könne, Winfried Leßmann aber grundsätzlich bereit sei, „zu einem späteren Zeitpunkt“ zur Verfügung zu stehen.

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