Hilden Hier können Eltern Zuschüsse beantragen

Hilden · Das seit 1. August geltende „Starke Familien-Gesetz“ sieht 150 Euro pro Jahr für Schulbedarf vor.

(ilpl) Das neue Bildungs- und Teilhabegesetz enthält keine Erstausstattung, sondern eine persönliche Schulbeihilfe in einem Umfang von 150 Euro. Diese Beihilfe wird jährlich ausgezahlt. Gerade für die Erstausstattung eines Schulanfängers dürfte dieses Geld nicht reichen. Gute Tornister kosten rund 200 Euro und jede Grundschule gibt den Eltern „Einkaufszettel“ mit in die Ferien, auf denen steht, was ihre Kleinen im kommenden Schuljahr alles benötigen. Hier ist eine Liste der Grundschule Schulstraße in Hilden, zusammengestellt von der Schulleiterin  Renate Coenen: Wasserfarbkasten/Pinsel, Sammelmappe, Zeichenblock, circa fünf Schnellhefter in unterschiedlichen Farben, circa vier Hefte mit unterschiedlicher Lineatur, Buntstifte, Bleistifte, Anspitzer, Radiergummi, Wachsmalstifte, Sportbeutel mit Sportsachen, Butterbrotdose, Trinkbecher.

 Eine wichtige Neuerung im Bildungs- und Teilhabegesetz ist der Umstand, dass die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung seit dem 1. August (2019) komplett übernommen wird.

 Die Unterstützungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz müssen bis auf die Schulbeihilfe immer gesondert beantragt werden.

Bei Bezug von ALG-II-Leistungen ist das Jobcenter der Kostenträger und somit wird der Antrag auch formell beim Jobcenter gestellt.

In Hilden unterstützt das Stellwerk bei dieser Antragstellung und leitet die Anträge auch an das Jobcenter weiter.

Bei Beziehern von Wohngeld und des Kinderzuschlags erfolgt die Antragstellung im Stellwerk.

Leistungsbezieher aus dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie des Sozialgesetzbuches XII müssen das Schulgeld oder sonstige Zuschüsse beim Amt für Soziales und Integration beantragen. Die Bearbeitungszeiten der Anträge beim Stellwerk belaufen sich derzeit auf circa vier Wochen. Beim Jobcenter dürfte es ähnlich sein.

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