Hilden/Haan Gastronomie: Großteil in Kurzarbeit

Hilden/Haan · Beschäftigte wissen laut Gewerkschaft NGG nicht mehr, wie sie Miete zahlen sollen. Eine Kellnerin, die in Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet, kommt im ersten Bezugsmonat auf nur 728 Euro Kurzarbeitergeld (ledig, ohne Kinder, Kirchensteuer).

 Auch die Lokale am alten Markt in Hilden sind wegen des Corona-Lockdonws geschlossen.

Auch die Lokale am alten Markt in Hilden sind wegen des Corona-Lockdonws geschlossen.

Foto: "Köhlen, Stephan (teph)"/Köhlen, Stephan (teph)

Nach Einschätzung der Gewerkschaft haben die aktuellen Schließungen ähnlich gravierende Auswirkungen wie der Lockdown im Frühjahr vergangenen Jahres. Damals meldeten 472 gastgewerbliche Betriebe im Kreis Mettmann Kurzarbeit an – das sind 63 Prozent aller Betriebe der Branche im Kreis. Die Zahl der kurzarbeitenden Köchinnen, Kellner und Hotelangestellten stieg auf 3204, so eine Auswertung der Bundesagentur für Arbeit im Auftrag der NGG. Nach Angaben des Ifo-Instituts waren im Januar 2021 bundesweit 56 Prozent aller Beschäftigten des Gastgewerbes in Kurzarbeit. Zum Vergleich: In der Gesamtwirtschaft lag die Quote bei lediglich 7,8 Prozent.

„Im Unterschied zu anderen Branchen dauert der derzeitige Lockdown für die Gastronomie und Hotellerie immerhin schon seit Anfang November. Die Beschäftigten wissen nicht mehr, wie sie noch ihre Miete bezahlen sollen. Ihre letzten Reserven sind längst aufgebraucht. Und es könnten noch Monate vergehen, bis Hotels und Gaststätten wieder öffnen“, sagt Zayde Torun, Geschäftsführerin der NGG-Region Düsseldorf-Wuppertal:„Wegen ohnehin niedriger Löhne und fehlender Trinkgelder spitzt sich die Lage der Beschäftigten auch im Kreis Mettmann dramatisch zu. Ohne schnelle und unbürokratische Hilfe drohen den Menschen existentielle Probleme.“

Zusammen mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) hat die NGG deshalb Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Koalitionsspitzen in einem offenen Brief aufgefordert, ein branchenübergreifendes Mindest-Kurzarbeitergeld in Höhe von 1200 Euro pro Monat einzuführen. Am 11. Februar debattiert auch der Deutsche Bundestag über das Thema. Außerdem haben Verdi und die NGG eine Online-Petition zum Mindest-Kurzarbeitergeld gestartet. „Wenn die Politik Unternehmen mit enormen Steuermitteln unterstützt, dann muss auch genug Geld für die da sein, die jetzt jeden Cent zweimal umdrehen müssen“, sagt Zayde Torun.

Gerade in kleineren Pensionen und Gaststätten in der Region verdienten viele Beschäftigte kaum mehr als den gesetzlichen Mindestlohn. Eine Kellnerin, die in Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet, kommt im ersten Bezugsmonat auf nur 728 Euro Kurzarbeitergeld (ledig, ohne Kinder, Kirchensteuer). Selbst nach der Erhöhung auf 80 Prozent (nach sieben Monaten Bezug) bleiben nur 971 Euro im Monat.

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