Hilden „CO-Leitung bleibt ein Hochrisiko-Projekt“

Hilden · Vor 14 Jahren am 14. Februar 2007 wurde der Planfeststellungsbeschluss für die umstrittene 67 Kilometer lange CO-Pipeline zwischen den Bayer-Standorten Dormagen und Krefeld-Uerdingenvon gefasst. Daran erinnerten jetzt Vertreter von Bürgerinitativen aus Monheim, Hilden, Langenfeld, Erkrath, Ratingen, Solingen und Düsseldorf, die ebenso lange gegen die Giftgas-Leitung kämpfen und mehr als 110.000 Unterschriften gesammelt haben.

 Claudia Roth und Dieter Donner (r.), haben sich von Anfang an gegen die CO-Pipeline engagiert. Die Stadt Hilden steht hinter ihnen.

Claudia Roth und Dieter Donner (r.), haben sich von Anfang an gegen die CO-Pipeline engagiert. Die Stadt Hilden steht hinter ihnen.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

Ende August 2020 hatten die Richter des Oberverwaltungsgerichts Münster die CO-Pipeline für verfassungsgemäß erklärt. Sie sahen auch keine Planungsfehler.

Aufgeben wollen die CO-Leitung-Gegner deshalb aber nicht. Die Kohlenmonoxid-Leitung sei und bleibe ein Hochrisiko-Projekt. Niemand übernehme wirklich die Verantwortung dafür. Sie werde stattdessen wie ein Heißes Eisen weitergereicht und verschoben. In der Diskussion des Düsseldorfer Landtags am 16.September 2020  sei klar geworden, dass die Landesregierung auf den Gesetzesauftrag des Landtages aus dem Jahr 2006 verweise, um nicht zum Schutz der Anwohner der CO-Leitung aktiv zu werden. Die Grünen hatten in einem Antrag die Überprüfung und Rücknahme des „Enteignungsgesetzes“ (‚Lex Bayer‘) gefordert. Das Gesetz wurde am 21. März 2006 im Landtag, als letzter Tagesordnungspunkt, ganz spät am Abend, ohne Aussprache, einstimmig verabschiedet, auf eine zweite und dritte Lesung wurde verzichtet.

Der Überprüfung des Gesetzes habe sich die Regierungskoalition aus CDU und FDP verweigert – mit Verweis auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes. Das OVG habe zwar noch 2014 das Enteignungsgesetz für verfassungswidrig erachtet. Dann beugten sich aber die Richter der Rückweisung durch eine Kammer des Bundesvefassungsgerichtes – wegen unzureichender Begründung.

Das Bundesverfassungsgericht habe in seiner Begründung von einer „Vielzahl von Kohlenmonoxid verarbeitenden Betrieben“ gesprochen, die von der CO-Pipeline profitieren sollten. Und dass die Enteignung nur „eine vergleichsweise geringe Belastungsintensität“ habe. Beides treffe nicht zu. Aber die OVG-Richter hätten nicht widersprochen – und die Verwantwortung auf Experten vom TÜV und andere abgeschoben, kritisieren die Bürgerinitiativen. Sie zitieren den damaligen Düsseldorfer Regierungspräsident Büssow, der in einer Sendung des Polit-Magazin „Monitor“ im August 2007 erklärt hatte: „Es ist natürlich gefährlich, wenn das Gas austritt und sie stehen daneben. Dann fallen sie natürlich um und sind auch tot.“ Bei einem Bruch oder Leck in der CO-Leitung sollen die umliegenden Feuerwehr helfen. Diese hatten unmissverständlich erklärt, dass sie gegen das geruchlose und explosive Giftgas wenig ausrichten könnten. Rechtsanwälte prüfen jetzt, ob sie noch eine Chance sehen, das Urteil mittels Nichtzulassungsbeschwerde anzufechten.„Die CO-Pipeline wird erst dann in Betrieb gehen, wenn alle genehmigungsrechtlichen und technischen Voraussetzungen erfüllt sind“, hat ein Sprecher des Betreibers Covestro gesagt. Das könne Jahre dauern.

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