Urnengang 10.674 Hildener wählen den Integrationsrat

Hilden · Wahlberechtige Hildener, die keine Mitteilung erhalten, sollen sich melden. „Wer beispielsweise aufgrund der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder eingebürgert wurde, wird im Melderegister richtigerweise als deutsch geführt“, erklärt Wahlamtsleiter Klaus Helmer. „Eine mögliche Einwanderungsgeschichte wird nicht immer erfasst.“

 Arbeit im Integrationsrat

Arbeit im Integrationsrat

Foto: Blazy, Achim (abz)

Ein Teil der Hildener wählt am Kommunalwahlsonntag 13. September auch den Integrationsrat. Das Gremium setzt sich für die politische Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte ein und berät den Rat in Fragen der Integration. 10.674 Wahlberechtige erhalten in den kommenden Tagen ihre Unterlagen. Da aber nicht alle Wahlberechtigten im Wählerverzeichnis erfasst werden können, bittet die Stadtverwaltung diejenigen, die wählen möchten und dazu berechtigt sind, aber bis zum 23. August keine entsprechende Benachrichtigung erhalten, dies mitzuteilen.

Den Integrationsrat dürfen folgende Personengruppen wählen: Menschen, die eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, Spätaussiedler/innen, „Nicht-Deutsche“ im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, ausländische Staatsangehörige und Staatenlose, Menschen, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben, solche, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt erhalten haben und die mindestens ein Elternteil mit ausländischer Staatsbürgerschaft haben.

„Wer beispielsweise aufgrund der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder eingebürgert wurde, wird im Melderegister richtigerweise als deutsch geführt“, erklärt Wahlamtsleiter Klaus Helmer. „Eine mögliche Einwanderungsgeschichte wird nicht immer erfasst.“ Diese Bürger können sich bis zum 28. August aktiv ins Wählerverzeichnis eintragen lassen.

Ein entsprechendes Formular steht online unter www.hilden.de/integrationsrat sowie ab dem 17. August beim Wahlamt der Stadt Hilden zur Verfügung: Montag bis Mittwoch, 8 bis 17 Uhr, Donnerstag 8 bis 19 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr und Samstag 9 bis 13 Uhr. Wo? Am Rathaus-Center, Mittelstraße 36, Eingang über den Dr.-Ellen-Wiederhold-Platz. Die Wahlberechtigung kann beispielsweise durch ein Ausweisdokument oder eine Einbürgerungsurkunde nachgewiesen werden. Fragen zum Verfahren können direkt an das Team des Wahlamts (wahlamt@hilden.de, 02103 72-112/113) gerichtet werden.

(gut)
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