Kreis Mettmann Heiz-Pilz darf nicht ins Wohnzimmer

Kreis Mettmann · Keine Schonzeit für Frostbeulen: Gut zwei Wochen vor Beginn der offiziellen Heizperiode zum 1. Oktober sollen die Temperaturen bis Mitte der Woche deutlich unter die Zehn-Grad-Marke fallen. Der Feuerwehrchef von Erkrath, Guido Vogt, warnt deshalb alle Frierenden vor lebensgefährlichem Leichtsinn: "Gasbetriebenen Heizgeräte und Wärmequellen sowie offene Feuerstellen gehören nicht in eine geschlossene Wohnung!". Wer es sich damit auf die Schnelle warm machen und zugleich Stromkosten sparen möchte, riskiert den raschen Erstickungstod. Voigt: "Man bemerkt eine solche Kohlenmonoxid-Vergiftung nicht." Ganz zum Schluss werde einem leicht schwindelig - dann ist es zu spät. Bewohner verlieren das Bewusstsein und atmen die tödlichen Gase weiter ein. Welche Rechte haben Mieter, wenn ihr Vermieter die Zentralheizung nicht vor dem 1. Oktober anstellen möchte? Grundsätzlich raten sowohl die Verbraucherzentrale als auch der Mieterverein Velbert dazu, möglichst zu mehreren Mietern das Gespräch zu suchen. Da viele Heizkosten mittlerweile nach Verbrauch abgerechnet würden, könne es dem Vermieter eigentlich egal sein, sagt der Rechtsanwalt und Vorsitzende des Mietervereins, Jürgen Hübinger: "Die Heizkosten hat dann der zu tragen, dem kalt ist."

Die Mietrechtsurteile sind eindeutig: "Ein Mieter hat eine warme Wohnung gemietet, keine kalte", sagt Hübinger. Selbst bei einer Kälteperiode Mitte Juli müsse die Heizung eingeschaltet werden können. Die aus den Urteilen generierten Daumenregeln sind unterschiedlich streng: Energieberater Udo Peters von der Verbraucherzentrale NRW nennt eine Zimmertemperatur von 18 Grad an zwei aufeinander folgenden Tagen als Voraussetzung dafür, das Einschalten einer Zentralheizung verlangen zu dürfen.

(dne)
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