Hilden Heiraten in Hilden wird teurer

Hilden · Die Gebühren für Dienste des Standesamtes gehen ab April in die Höhe. Die Stadt folgt damit dem Vorbild Mettmann.

Wer in Hilden heiraten will, musste dafür bisher 40 Euro zahlen. Vom nächsten Monat an sind 60 Euro fällig. Nicht die Trauung an sich kostet Geld - sie ist meistens kostenfrei -, sondern die "Prüfung der Ehevoraussetzungen", die die Mitarbeiter der Verwaltung vornehmen müssen. Das hat der Haupt- und Finanzausschuss mit einer Gegenstimme (Bürgeraktion) beschlossen. Die Zustimmung des Rates nächste Woche gilt als sicher. Hilden folgt bei der Höhe der Gebühren der Stadt Mettmann, die ihre Satzung 2014 verändert hatte. Heiligenhaus und Wülfrath sind diesen Schritt ebenfalls schon gegangen, Hilden hat die dort zugrunde gelegten Beträge allerdings aufgerundet. Damit ist Heiraten in Hilden so teuer wie nirgendwo anders im Kreis Mettmann.

Auch andere Dienstleistungen des Amts kosten jetzt mehr. Beispiele: Wenn ausländisches Recht bei einer Heirat zu beachten ist, kostet die Prüfung 80 Euro, ebenso wenn ein anderes Amt involviert ist - also etwa ein Erkrather in Hilden heiraten will. Wer samstags, also außerhalb der Öffnungszeiten, Ja sagen will, den kostet der Standesbeamte ebenfalls 80 Euro, wer dafür den Alten Ratssaal haben möchte, zahlt unverändert 60 Euro. Die Kosten für die Prüfung der Voraussetzung für eine Lebenspartnerschaft steigen von jetzt 66 auf dann 80 Euro.

Den größten Preissprung weist die Liste unter dem Punkt "Nachträgliche Beurkundung einer Eheschließung" beziehungsweise eines Sterbefalls aus: Von heute 40 auf dann 110 Euro bei der Ehe, von 21 auf 90 Euro im Sterbefall. "Das finden wir alles nicht mehr moderat, von einer Anpassung kann keine Rede sein", begründete Ludger Reffgen von der Bürgeraktion sein Nein. Das sah die große Mehrheit im Ausschuss anders.

Die Gebühren seien zuletzt 2001 angehoben worden, andere Städte hätten längst reagiert, sagte Bürgermeisterin Birgit Alkenings. Der eigentliche Grund für die Änderung der gesamten Satzung liegt aber im Arbeitsaufwand. "Es ist mühsam und aufwendig, bestimmte Unterlagen von ausländischen Behörden einzuholen", gab Erster Beigeordneter Norbert Danscheidt ein Beispiel. "Diesen Aufwand haben wir berechnet und zugrunde gelegt." Das sei keineswegs eine Diskriminierung ausländischer Bürger, die bei allen Bescheinigungen und Beurkundungen nun mehr zahlen müssen, sondern schlicht eine Aufwandsentschädigung für erbrachte Leistungen.

Im laufenden Jahr geht der Kämmerer dadurch von Mehreinnahmen in Höhe von 11.250 Euro aus, im nächsten Jahr sollen sie sich auf 15.000 Euro belaufen. Reffgens Einwand, der Bürger zahle bereits Steuern und müsse deswegen auch in den Genuss von günstigen "Amts"-Leistungen kommen, ließ Alkenings nicht gelten: "Wir sind dazu verpflichtet, Gebührenfinanzierungen vor eine Steuerfinanzierung zu setzen."

(RP)
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