Hilden Halter leinen Hunde nicht an

Hilden · Seit 1. April 2010 gibt es im Hildener Stadtwald eine Anleinpflicht. Das beachten nur wenige Halter, stellt die Verwaltung fest. Der Segelflugplatz hat sich zu einer zweiten Hundewiese entwickelt.

 Auf dem Segelflugplatz tollen zahlreiche Hunde. Die Wiese ist Landschaftsschutzgebiet. Vierbeiner haben dort nichts verloren. Das Areal ist Privatbesitz der Stadt Hilden: Betreten verboten – eigentlich.

Auf dem Segelflugplatz tollen zahlreiche Hunde. Die Wiese ist Landschaftsschutzgebiet. Vierbeiner haben dort nichts verloren. Das Areal ist Privatbesitz der Stadt Hilden: Betreten verboten – eigentlich.

Foto: Anja Tinter

Die vor eineinhalb Jahren eingeführte Anleinpflicht für Hunde im Stadtwald ist offenbar ein Schlag ins Wasser. Das geht aus einem Bericht der Verwaltung für den am 9. Februar tagenden Umweltausschuss hervor. Hundehalter von auswärts kämen zwar inzwischen "erheblich" weniger nach Hilden, haben Forst- und Ordnungsamt beobachtet. Die Anleinpflicht werde jedoch größtenteils ignoriert. Nur wenige Vierbeiner seien im Stadtwald angeleint. Und der Segelflugplatz habe sich "zu einer zweiten Hundewiese" entwickelt.

Stimmt, stellte die RP gestern bei einem Ortstermin fest. Gut 20 Hunde spielten auf der großen Wiese. "Das ist hier optimal", erzählte eine Hundefreundin (41) aus Hochdahl, die ihren Namen nicht in der Zeitung lesen will: "Das Gelände ist so groß, dass sich die Tiere hier aus dem Weg gehen können." Viermal in der Woche sei sie mit ihrem Vierbeiner auf dem Flugplatzgelände. Die Hundewiese am Jaberg sei ihr zu voll: "Die Hunde dort sind schlecht erzogen, ständig gibt es Beißereien." Der Leinenzwang im Stadtwald sei ihr "schnurz".

Das Ordnungsamt hat im vergangenen Jahr an 21 Tagen die Anleinpflicht im Stadtwald und am Sandberg kontrolliert. Bei den 24 Kontrollen wurden 28 Verwarnungen über jeweils zehn Euro ausgesprochen, weil die Hunde nicht angeleint waren. Dass es nur so wenig waren, erklärt Erster Beigeordneter Norbert Danscheidt so: Zum einen seien die Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes durch ihre Dienstkleidung "gut erkennbar" gewesen, zum anderen habe sich ihre Anwesenheit im Waldgebiet unter den Hundehaltern "schnell herumgesprochen".

Mehr Kontrollen seien mit dem vorhandenen Personal in diesem Jahr nicht zu leisten, machte Ordnungsamtsleiter Michael Siebert im Gespräch mit unserer Zeitung klar. Wenn — wie im Spargutachten zum Haushalt vorgeschlagen — Stellen im Ordnungsamt gestrichen würden, könne die Anleinpflicht im Stadtwald überhaupt nicht mehr kontrolliert werden: "Der Wald ist im Vergleich zum Stadtgebiet für uns nachrangig."

Für die ehemalige Flugplatzwiese muss sich die Stadt etwas einfallen lassen. Sie liegt in einem Landschaftsschutzgebiet. Hundehalter und ihre Tiere dürfen sich dort außerhalb von Wegen (eine Wiese ist kein Weg) gar nicht aufhalten, erläuterte Siebert die Rechtslage. Das Areal gehöre der Stadt Hilden. Und für private Grundstücke gelte: Betreten verboten. Verbotsschilder aufzustellen werde an der jetzigen Situation wenig ändern, ist auch der Stadtverwaltung klar. Wenn man Hundehalter mit ihren Tieren tatsächlich dort fernhalten wolle, müsse die Flugplatzwiese "äußerst kostenintensiv" eingezäunt werden, schlägt Danscheidt vor.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat eine Klage gegen die Anleinpflicht im Hildener Stadtwald am 18. Oktober 2010 abgewiesen. Über die Berufung hat das Oberverwaltungsgericht Münster noch nicht entschieden.

(RP/url/anch)
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