Haan Hallenbad wird Thema bei den Etatberatungen

Haan · Bei den Haushaltsplanberatungen 2012 sollen Zahlen und Fakten zum Haaner Hallenbad auf den Tisch gelegt werden. Dazu beauftragte der Stadtrat die Stadtverwaltung am Dienstagabend. Erst dann könne darüber beraten werden, ob das 37 Jahre alte Bad noch saniert oder aufgegeben und neu gebaut werden solle, erklärte Wilfried Pohler (SPD).

"Die Verwaltung ist aufgerufen, mögliche Alternativen durchzurechnen", forderte Michael Ruppert (FDP) auf. Denn das Gutachten, das die Stadtwerke in Auftrag gegeben hatte, geht von einer Restnutzungsdauer von 23 Jahren aus. "Da ist ein Sanierungsaufwand natürlich weitaus höher, als wenn das Bad nur noch acht bis zehn Jahre betrieben werden soll", befand Dr. Dieter Gräßler (CDU).

Gutachten wird überprüft

Die komplette Untersuchung über den Zustand des Bades bleibt unter Verschluss, weil der Gutachter eine Veröffentlichung abgelehnt hatte, um Mitarbeitern seine Arbeitsweise nicht zu offenbaren. Gerhard Herder (UWG) kritisierte, die Politik könne auf Basis der vorliegenden Zusammenfassung der Ergebnisse "Rechenwege nicht nachvollziehen" und so auch nicht beurteilen, "ob es ein Gefälligkeitsgutachten war". Walter Drennhaus (SPD) wies das zurück: Ein verantwortungsbewusster Stadtwerke-Geschäftsführer werde einem Gutachter gewiss sagen, er solle genau hinsehen, wenn es darum gehe, eine sehr kostenträchtige Einrichtung zu übernehmen. Andreas Rehm (GAL) lehnte eine Diskussion über ein Gutachten ab, das dem Rat nicht vorliege.

Bürgermeister Knut vom Bovert sagte eine Prüfung der Untersuchung — "nötigenfalls auch mit externer Unterstützung" — auf Ungereimtheiten oder Fehler zu. Erste Beigeordnete Dagmar Formella versicherte, genauere Informationen zum Schwimmbad-Thema lägen zu den Haushaltsplanberatungen (ab 28. Februar) vor.

Tarife steigen ab 1. Januar 2012

Einstimmig beschloss der Stadtrat eine Änderung der Tarifordnung. Ab dem 1. Januar eines jeden Kalenderjahres werden die Eintrittspreise um jeweils zehn Cent erhöht. Die Preisänderungen gelten auch für Zehner- und Fünfziger-Karten, soweit diese nicht verbraucht sind. Im Übrigen verfallen die Mehrfachkarten drei Jahre nach ihrem Erwerb zum Jahresschluss, ohne dass Geld erstattet wird.

(RP)
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