Haan Haaner Verwaltung gibt Sozialticket nicht aus

Haan · Das Haaner Sozialamt stellt für Empfänger sozialer Leistungen keine Berechtigtenausweise für das Sozialticket aus. Begründung: Dafür fehlten Mitarbeiter.

 Das Sozialticket heißt jetzt "mein Ticket". Es kostet 29,90 Euro im Monat, ist nicht übertragbar und gilt seit dem 1. Januar für Fahrten durch den gesamten Kreis Mettmann.

Das Sozialticket heißt jetzt "mein Ticket". Es kostet 29,90 Euro im Monat, ist nicht übertragbar und gilt seit dem 1. Januar für Fahrten durch den gesamten Kreis Mettmann.

Foto: Ralf Matzerath

Seit 1. Januar gilt das Sozialticket im gesamten Gebiet des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr und damit auch in Haan. Neu ist auch, dass die Empfänger sozialer Hilfen (Arbeitslosengeld II, Hartz IV, Grundsicherung, Wohngeld, anerkannte Asylbewerber) für 29,90 Euro im Monat Busse und Bahnen im gesamten Kreis Mettmann nutzen können. Die Kosten übernimmt das Land. Problem: Das Haaner Sozialamt stellt für seine Kunden keine Berechtigtenausweise aus. "Die Stadt Haan sieht sich nicht in der Lage, den dafür notwendigen personellen Mehraufwand abzudecken", begründet Sozialamtsleiter Udo Thal. Er geht von etwa 550 Berechtigten in Haan aus.

Zuständig für den Öffentlichen Personennahverkehr in Haan sei der Kreis — und deshalb in der Pflicht. "Das ist im doppelten Wortsinn das falsche Gleis", winkt dagegen Daniela Hitzemann, Sprecherin des Kreises, ab. Fakt sei allerdings: Jobcenter und Sozialämter dürfen, müssen aber nicht den Berechtigtenausweis ausstellen. "Die Sozialämter können nicht dazu gezwungen werden", stellt Hitzemann klar. "Der Kreis kann nur Überzeugungsarbeit leisten." Dadurch könne in der Tat die "unbefriedigende Situation" entstehen, dass im Moment nicht alle Berechtigten (nämlich die Kunden des Haaner Sozialamtes) ein Sozialticket erhalten können.

Die vom Jobcenter Mettmann betreuten 35 700 Kunden im Kreis können das Sozialticket in den Filialen in den kreisangehörigen Städten beantragen, erläuterte Bereichsleiter Arno Logen. Damit haben die 1900 Jobcenter-Kunden in Haan eine Anlaufstelle in der Gartenstadt. Das Jobcenter verhandele allerdings zurzeit mit dem VRR, welche Nachweise für das Sozialticket notwendig seien. Denn das Ausstellen des Berechtigenausweises erfordere Personal. "Wir wollen diese Diskussion aber nicht auf dem Rücken unserer Kunden austragen", betonte Logen. "Deshalb werden die Berechtigtenausweise bis auf weiteres in unseren Jobcenter-Filialen ausgestellt."

Die Haltung der Stadt Haan können Hubert Gering, Geschäftsführer des Sozialdienstes katholischer Frauen und Männer Haan, und seine Mitarbeiter nur mit einem "peinlichen Schweigen" kommentieren. Die von der Gartenstadt genannte Zahl von 550 Berechtigten hält Gering für zu niedrig: "Ich würde das Dreifache, also rund 1500 Berechtigte schätzen." Bislang hätten zehn Prozent der Berechtigten das Sozialticket genutzt. Das würde 150, nach den städtischen Zahlen sogar nur 55 Verwaltungsakte bedeuten. Gering: "Wenn das die Haaner Verwaltung nicht stemmen kann, habe ich Probleme, das zu verstehen."

Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr geht laut seiner Sprecherin Sabine Tkatzik davon aus, dass das bisherige Verfahren auch das praktikabelste sei: "Das Prozedere hat sich bewährt." Die Berechtigung der Kunden müsse überprüft werden. Das Landesinnen- und Verkehrsministerium hätten Kommunen im Nothaushalt dazu versichert, dass "kein zusätzlicher Personalaufwand zu erwarten sei". Das Bündnis der Sozialticket-Initiativen im VRR-Raum fordert ein 15-Euro-Ticket. Für arme Menschen seien 30 Euro zu viel, zudem das Ticket nicht übertragbar sei. Der Regelsatz für Bezieher von Hartz IV oder Grundsicherung sieht 18,41 Euro für den Nahverkehr vor.

(RP/ac/ila)
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