Haan Neue Vorwürfe gegen ehemaligen Mitarbeiter des Tiefbauamtes

HAAN/HAGEN · Im Prozess um eine Serie von Raubüberfällen auf Geldtransporter im Kreis Mettmann kämpft ein Angeklagter gegen die Sicherheitsverwahrung.

Auch in Langenfeld waren die Geldtransport-Räuber aktiv.

Auch in Langenfeld waren die Geldtransport-Räuber aktiv.

Foto: dpa

Es geht um viel für Joachim R. (57). 2018 wegen der Überfälle auf Geldtransporter zu 13 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, kämpft der Haaner nach erfolgreicher Revision beim Bundesgerichtshof nun gegen die damals verhängte Sicherungsverwahrung. Und das schon zum zweiten Mal, das Landgericht in Hagen hatte den Prozess vor einem Jahr ausgesetzt.

Vor allem auch deshalb, weil neue Vorwürfe gegen den ehemaligen Mitarbeiter des Haaner Tiefbauamtes bekanntgeworden waren. Dazu gehört die mutmaßliche Beteiligung an einem Raubüberfall auf eine Spielhalle in Haan im November 2015. Damals hatten zwei Männer gegen 4.50 Uhr die Räume in der Hochdahler Straße betreten. Einer der Männer hatte die Mitarbeiterin der Spielhalle mit einer Pistole bedroht und aufgefordert, sofort das Geld aus der Kasse herauszugeben. In Panik sei die Frau der Forderung nachgekommen, die Täter flohen mit einem Auto. Einer der Männer soll ein Tuch vor dem Gesicht und eine Kapuze über dem Kopf gezogen haben. Der zweite Täter war komplett schwarz gekleidet.

Der Raubüberfall auf die Spielothek in der Hochdahler Straße hatte sich damals eingereiht in eine Reihe von Überfällen auf Spielhallen in Haan und Hilden. Im Fluchtfahrzeug war später eine Sturmhaube sichergestellt worden – mit der DNA von Joachim R. Dieser Fall soll nun im Prozess am Landgericht in Hagen als Teil der Beweisaufnahme abgehandelt werden. Leicht dürfte das sieben Jahre nach der Tat nicht werden: Die Staatsanwaltschaft muss nun schauen, ob die Zeugen von damals auffindbar sind und zum Prozess geladen werden können.

Gleiches gilt für eine weitere Tat, die mit dem ehemaligen Stadtbediensteten in Verbindung gebracht wird. Im Jahre 2019 soll er – damals bereits in Haft – an der Planung eines Ausbruchs aus der JVA in Hagen beteiligt gewesen sein. Im Zuge dessen soll geplant gewesen sein, einen Mordanschlag auf zwei Menschen zu verüben. Auch hier wird die Kammer schauen müssen, ob sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft durch Zeugenaussagen erhärten lassen. Sollte das so sein, dürfte es eng werden für Joachim R. und sein Bemühen darum, die Sicherungsverwahrung noch abzuwenden.

Im Klartext heißt das: Bleibt es bei der Sicherungsverwahrung, steht eine mögliche Haftentlassung üblicherweise erst nach frühestens 20 Jahren im Raum. Andernfalls kommt der mittlerweile 57-Jährige spätestens nach den verhängten 13 Jahren und sechs Monaten frei, zu denen er 2018 wegen der Geldtransporter-Überfälle verurteilt worden war. Bei guter Führung könnten sich die Türen in die Freiheit auch schon nach der Zweidrittelstrafe öffnen.

Eigentlich hätte Joachim R. während des Geldtransporter-Prozesses in Hagen zeitgleich wegen des Überfalls auf einen Pensionär in Haan beim Landgericht Wuppertal auf der Anklagebank sitzen müssen. Der Haaner gilt als Drahtzieher der brutalen Tat im Mai 2017, seine Mittäter waren zu teils hohen Haftstrafen verurteilt worden. Auf eine Anklage in Wuppertal hatte man jedoch verzichtet, weil in Hagen die höhere Strafe zu erwarten war.

Dort geht es nun vor allem um eine Frage: Lässt sich bei Joachim R.  ein krimineller Hang feststellen? Ein solcher Hang ist die Voraussetzung dafür, gegen einen Straftäter die Sicherungsverwahrung zu verhängen. Der psychiatrische Gutachter hatte das bei Joachim R. bislang verneint, der ehemalige Mitarbeiter des Haaner Tiefbauamtes habe jenseits der Straftaten inmitten sozialer Bezüge ein unauffälliges Leben geführt. Sollten sich jedoch die neuen Tatvorwürfe gegen ihn bestätigen, könnte sich diese Einschätzung ändern. Das Urteil wird im Januar erwartet.    

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