Hildener vor Gericht Hildener wird vielfach ohne Führerschein am Steuer erwischt

Hilden · Ein 30-Jähriger wehrte sich erfolgreich gegen eine zusätzliche Haftstrafe, die er hätte absitzen müssen. Er war mehrfach ohne Führerschein gefahren und hatte wiederholt gegen Bewährungsauflagen verstoßen – unter anderem durch das erneute Fahren ohne Führerschein zur Arbeitsstelle in Hilden

 Das Landgericht Düsseldorf gab einem 30-jährigen Hildener noch einmal eine Chance.

Das Landgericht Düsseldorf gab einem 30-jährigen Hildener noch einmal eine Chance.

Foto: dpa

Seit sechs Monaten sitzt er nun schon im Gefängnis und beinahe wären noch weitere sieben Monate hinzugekommen. Und das alles wegen einer Straftat, die bei Ersttätern wohl allenfalls eine Geldstrafe nach sich gezogen hätte. Der 30-Jährige allerdings hatte sich nicht nur einmal, sondern immer wieder ohne „Lappen“ ins Auto gesetzt - und er war dazu auch noch erwischt worden.

Mehrfach hatten ihn Gerichte deswegen schon verurteilt - anfangs zu besagten Geldstrafen, die er nicht hatte bezahlen können oder wollen. Wer sowas tut, landet üblicherweise im offenen Vollzug zum Absitzen einer sogenannten Ersatzstrafe. Von dort entlassen, scheint der Angeklagte nichts Besseres zu tun gehabt zu haben, als sich wieder hinters Steuer zu setzen. Die letzte Bewährungsstrafe war gerade gegen ihn verhängt worden, als man ihn erneut aufgriff – diesmal auf dem Weg zu seiner Arbeitsstelle in Hilden. Dazu soll er dorthin auch noch mit einem Auto unterwegs gewesen sein, dessen Herkunft zweifelhaft gewesen sei. In der Akte war von Diebstahl die Rede – der Verteidiger des Angeklagten stellte gleich klar: „Mein Mandant hat den Wagen jedenfalls nicht gestohlen.“ Der hatte zuvor ausgesagt, das Auto von einem Bekannten geliehen zu haben. Ob der Diebstahl auf dessen Kappe geht? Das konnte vor Gericht nicht geklärt werden.

Nun also gilt der Angeklagte als Bewährungsversager und muss eine früher gegen ihn verhängte Haftstrafe absitzen. Weil die Staatsanwaltschaft eine erneute Bewährungsstrafe wegen der Fahrt zur Hildener Arbeitsstelle für zu milde gehalten hatte, drohte in der Berufungsverfahren eine Verlängerung des Aufenthaltes hinter Gittern.

Warum er sich immer wieder ohne Führerschein hinters Steuer setzt? Eine überzeugende Antwort auf die Frage der Berufungsrichterin konnte der 30-Jährige nicht liefern – er sei unter Druck und es gebe jemandem in seinem Leben, von dem er sich nicht habe lösen können. Es blieb bei kryptischen Andeutungen, die keine wirkliche Aufklärung der Zusammenhänge versprachen. Stattdessen erzählte der Angeklagte der Kammer von seinem ungeborenen Kind, das nicht ohne Vater aufwachsen solle. Und auch davon, sein Leben nun endlich in den Griff bekommen zu wollen.

Dafür hatte es aus Sicht des Staatsanwaltes durchaus gute Voraussetzungen gegeben – der Angeklagte hat eine abgeschlossene Ausbildung zum Maler und Lackierer und auch einen einträglichen Job. Nach der Trennung von seiner langjährigen Freundin sei der Lebensentwurf vorübergehend ins Wanken geraten, es soll einen Selbstmordversuch und den Willen gegeben haben, mittels Therapien durch die Krise zu kommen. Und dann sei er doch wieder da gewesen, der Drang zum Autofahren ohne „Lappen“. Warum er nicht in Bus oder Bahn gestiegen sei? Auch da blieb der 30-Jährige dem Gericht eine Antwort schuldig – irgendwie habe es eben nicht gepasst. Dass man ihm dennoch eine Chance gab und an der zuvor vom Amtsgericht verhängten Bewährungsstrafe festhielt, darf getrost als glückliche Fügung verstanden werden – möglicherweise ist es die letzte für den Angeklagten.

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