Hilden Gartenkonzert-Veranstalter auf einem schmalem Grat

Per Livestream hat Anette Schönfeld Konzerte in ihrem Garten ins Internet übertragen. Doch die Stadt hat solche Veranstaltungen in einem Facebook-Post mit Verweis auf die Corona-Schutzverordnung untersagt.

 Sängerin Anette Schönfeld (rechts) und Jörg Morbitzer (Gitarre) möchten gerne weiterhin Gartenkonzerte für ihre Nachbarn geben.

Sängerin Anette Schönfeld (rechts) und Jörg Morbitzer (Gitarre) möchten gerne weiterhin Gartenkonzerte für ihre Nachbarn geben.

Foto: "Köhlen, Stephan (teph)"/Köhlen, Stephan (teph)

Anette Schönfeld singt zu Hochzeiten – und hat auch schon einige Male ihre Nachbarn mit Gratis-Gartenkonzerten während der Corona-Pandemie erfreut. Dabei stand sie in ihrem Garten zusammen mit Gitarrist Jörg Mohrbitzer (der eine Gitarrenschule in Hilden betreibt) und hat für ihre Nachbarn auf den Balkonen – auch der Senioren-Wohnanlage St. Marien neben dem Nachbarschaftszentrum – musiziert: „Viele Senioren hören dabei zu.“ Dann las sie auf dem Stadtportal Hilden bei Facebook, dass dies jetzt verboten sei – obwohl doch von zahlreichen Aktionen dieser Art in anderen Städten berichtet worden sei.

Die RP hat bei der Stadt nachgefragt. Grundsätzlich erlaube das Land NRW keine Konzerte unter freiem Himmel, erläutert Ordnungsamtsleiter Michael Siebert. Zum einen untersage die Coronaschutzverordnung Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als zwei Personen. Zum anderen stellten Auftritte von Musikern, die unter freiem Himmel spielen, unzulässige Veranstaltungen dar, da sie, selbst wenn nicht beabsichtigt, Zuhörer anlocken und somit zu Menschenansammlungen führen könnten. Veranstaltungen mit Zuschauern und Zuhörern seien zudem auch im privaten Raum untersagt.

Für die Konzerte von Anette Schönfeld bedeute das konkret: Solange sie sicherstelle dass,  keine Personen – auch nicht zufällig – außerhalb von Wohnungen und Balkonen zusammenkommen, um zuzuhören, die Balkone ausreichend Abstand haben und auf jedem Balkon ausschließlich Menschen zusammenstehen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, könne sie weiter in ihrem Garten musizieren. Sollte allerdings auch gegen ihre erklärte Absicht gegen eine dieser drei Regeln verstoßen werden, sei sie automatisch Veranstalterin eines illegalen Konzerts und mache sich damit strafbar. Für einen Verstoß gegen das Kontaktverbot werden 200 Euro Strafe fällig.

„Gerade in Zeiten wie diesen ist es wichtig, dass die Menschen zusammen halten, in Verbindung bleiben, auch wenn sie sich nicht persönlich treffen dürfen“, sagt Michael Siebert, Leiter des städtischen Ordnungsamtes sowie Leiter des Stabs fürs außergewöhnliche Ereignisse. „Musik kann da Brücken bauen – momentan aber leider nur digital, zum Beispiel per Live-Stream.“ Siebert unterstreicht: „Der Infektionsschutz hat noch immer oberste Priorität. Der Gesetzgeber hat deshalb zurecht strenge Regelungen getroffen.“

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