Hilden/Haan Für Krankmeldung gibt es nur noch ein Formular

Hilden/Haan · Bei Krankschreibungen gibt es für gesetzlich Krankenversicherte ab diesem Jahr nur noch ein Formular, teilt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit.

Bislang haben Ärzte für den Bezug von Krankengeld sowohl einen "Auszahlschein" für die zuständige Krankenkasse als auch die gelbe Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) zur Vorlage beim Arbeitgeber ausgestellt. Ab dem 1. Januar gibt es nur noch ein AU-Formular, das die beiden bisherigen Bescheinigungen miteinander vereint.

Neben dem Arzt, der den Patienten arbeitsunfähig schreibt, der zuständigen Krankenkasse des Patienten und dem jeweiligen Arbeitgeber erhält jetzt auch der Patient eine Ausfertigung der Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung. Auf diesem Durchschlag sind für den Patient wichtige Fristen und Informationen zum Krankengeld vermerkt: ungedingt genau durchlesen.

(cis)
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