Ablauf der Fristen Führerschein-Umtausch – dieser Jahrgang ist dran

Hilden/Haan · Die nächsten Jahrgänge müssen ihre Führerscheine umtauschen. Führerscheininhaber, die nach Ablauf der Fristen noch mit einem alten Führerschein angetroffen werden, müssen mit einem Verwarngeld rechnen.

 Der nächste Jahrgang muss seinen Führerschein umtauschen.

Der nächste Jahrgang muss seinen Führerschein umtauschen.

Foto: Latzel

Im vergangenen Jahr haben rund 14.500 Menschen im Kreis Mettmann ihre alten grauen oder rosafarbenen Führerschein gegen den neuen EU-Kartenführerschein eingetauscht. Die Führerscheinstelle macht jetzt darauf aufmerksam, dass nun die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 mit dem Führerschein-Pflichtumtausch an der Reihe sind. Die Umtauschfrist läuft allerdings noch ein Weilchen – und zwar bis zum 19. Januar 2024.

„Um lange Wartezeiten zu vermeiden, rät die Führerscheinstelle dazu, den Umtausch möglichst frühzeitig und nicht erst ,auf den letzten Drücker‘ anzugehen“, erklärt Kreissprecherin Katharina Krause. Gerade für den Führerschein-Pflichtumtausch biete der Kreis Mettmann den Service einer Online-Beantragung an, der den Betroffenen eine persönliche Vorsprache und damit verbundene Wartezeiten vor Ort erspare. „Antragstellung und Bezahlung können im Online-Verfahren in nur wenigen Minuten erledigt werden. Der neue Führerschein wird von der Bundesdruckerei direkt nach Hause geschickt“, so Krause weiter. Betroffenen seien auch nach Ablauf der Frist berechtigt, ein Kraftfahrzeug im Umfang der bis dahin gültigen Fahrerlaubnis zu fahren.

Sollte eine Online-Beantragung nicht möglich sein, könne der Antrag auch persönlich in den Bürgerbüros der Städte Erkrath, Haan, Heiligenhaus, Hilden, Langenfeld, Mettmann, Monheim und Wülfrath, aber auch – nach Terminvereinbarung – in der Führerscheinstelle des Kreises Mettmann gestellt werden. „Benötigt werden der Personalausweis, der aktuelle Führerschein und ein biometrisches Lichtbild“, so Krause.

Alle früheren Jahrgänge seien nach wie vor verpflichtet, ihren alten „Lappen“ umzutauschen. Umtauschpflichtige Führerscheininhaber, die nach Ablauf der Fristen beispielsweise im Rahmen einer Verkehrskontrolle noch mit einem alten Führerschein angetroffen werden, müssen laut der Kreissprecherin mit einem Verwarngeld von 10 Euro rechnen.

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