Hilden Finanzamt Hilden: Auszubildende müssen meist keine Steuern zahlen

Hilden · Viele Schulabgänger sind jetzt ins Berufsleben gestartet. Mit dem ersten eigenen Gehalt kommen häufig Fragen rund um das Thema Steuern auf. Müssen auch Auszubildende Steuern zahlen? Wenn ja, ab welchem Betrag? Worauf ist zu achten?

Claudia Melchert, Leiterin des Finanzamts Hilden, gibt Antworten und Tipps. "Grundsätzlich müssen auch Auszubildende Steuern zahlen. In der Praxis ist es jedoch so, dass insbesondere im ersten Ausbildungsjahr meistens noch gar keine Steuern anfallen", erläutert sie. Ein lediger Auszubildender darf derzeit monatlich rund 950 Euro verdienen, bevor Lohnsteuer fällig wird. Für Verheiratete oder Auszubildende mit Kindern sind die Freibeträge noch höher. Wenn ein Auszubildender so viel verdient, dass er Steuern zahlen muss, dann kümmert sich der Arbeitgeber darum. "Der Ausbildungsbetrieb zieht die Steuern direkt vom Lohn ab und überweist sie an das Finanzamt", so Melchert.

Auszubildende müssen dem Arbeitgeber lediglich ihre elfstellige steuerliche Identifikationsnummer, ihr Geburtsdatum und die Information, ob es sich um das erste oder ein weiteres Dienstverhältnis handelt, mitteilen. Anhand dieser Angaben kann der Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsmerkmale, zum Beispiel Steuerklasse und Merkmal für den Kirchensteuerabzug, elektronisch abrufen. "Eine Lohnsteuerkarte oder eine Papierbescheinigung des Finanzamts muss nicht mehr beim Arbeitgeber vorgelegt werden", erklärt sie. Wer seine steuerliche Identifikationsnummer nicht kennt oder vergessen hat, kann diese (auch über das Internet) beim Bundeszentralamt für Steuern erfragen. Eine Steuererklärung müssen Auszubildende normalerweise zwar nicht abgeben. "Wurden Steuern einbehalten, kann es sich für Auszubildende aber lohnen, nach Ablauf des Kalenderjahres eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Damit kann sich der Auszubildende - wie jeder andere Arbeitnehmer auch - zu viel gezahlte Steuern zurückholen", so Melchert. Denn auch Auszubildende können in ihrer Steuererklärung insbesondere beruflich veranlasste Ausgaben geltend machen.

(cis)
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