Hilden Engstellen sind ein Terrain "für Idioten"

Hilden · Zwei Kolonnen Autos stehen auf der Walder Straße vor der roten Ampel, stadtauswärts, vor dem Krankenhaus. Gleich werden sie sich in Bewegung setzen und mindestens ein Fahrer wird versuchen, ein anderes Fahrzeug wegzudrängeln, ihm partout keinen Platz zu machen. Denn hinter der Ampel verengen sich die beiden Fahrspuren auf eine. Situationen wie diese sieht Frank Richartz, Leiter des Verkehrskommissariats Hilden, gerade in diesen verkehrsreichen Wochen häufig.

 Walder Straße Richtung Solingen: Einfädeln mal ohne Abdrängeln

Walder Straße Richtung Solingen: Einfädeln mal ohne Abdrängeln

Foto: Staschik, Olaf (ola)

"Dass es dabei nicht öfter zu Unfällen kommt", sagt er, "liegt nur daran, dass vernünftige Fahrer das Verhalten einiger Idioten ausbügeln." Denn es geht immer um das berühmte Reißverschluss-Verfahren, "und dafür muss man eigentlich nur bis zwei zählen können", so Richartz, der sich selbst schon oft über diese "Idioten" auf Hildens Straßen geärgert hat.

Ein Thema, das auch Frank Messinger den Puls hochtreibt. Der Hildener Fahrlehrer schärft seinen Schülern vor allem ein, sich an Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung zu halten: Rücksichtnahme auf andere und Umsicht wird darin gefordert. "Das ist das Wichtigste überhaupt." Wichtig sei natürlich auch, die Regeln zu kennen.

 Abzweig Elberfelder Straße: An vielen schnell vorbeizuziehen, ist verboten.

Abzweig Elberfelder Straße: An vielen schnell vorbeizuziehen, ist verboten.

Foto: Staschik, Olaf (ola)

Beispiel Westring/Nordring Nach dem Linksabbiegen weist ein Schild darauf hin, dass die linke Spur aufhört. Links fahrende Autos müssen sich in die rechte Spur einfädeln. Aber erst kurz vor Ende der Spur. Messinger: "Das gilt immer an Engstellen: Einfädeln erst kurz davor, nicht schon hunderte Meter vorher. Das vermeidet auch Unfrieden weiter hinten in der Kolonne." Direkt vor der Engstelle besteht die Pflicht, Einfädeln auch zuzulassen, das ist nicht etwa eine Gefälligkeit, wie viele Fahrer offensichtlich glauben. Nach einem auf der weiterführenden Spur fahrenden Auto fädelt der in diesem Fall von links Kommende ein.

Beispiel Berliner Straße/Abzweig Elberfelder Straße Dort geht es nach zwei Spuren ebenfalls auf einer weiter, allerdings liegen sie vor der Ampel versetzt. Das verführt viele Fahrer der längeren Spur dazu, noch an möglichst vielen anderen Autos der Nebenfahrbahn vorbeizuziehen. Meist stört das kaum. Erlaubt ist es jedoch nicht, ebenso wenig wie an anderen Engstellen.

 Berliner Straße Richtung Benrath: lange Staus jeden Morgen.

Berliner Straße Richtung Benrath: lange Staus jeden Morgen.

Foto: ola

Beispiel Berliner Straße Richtung Benrath, Höhe Poststraße Dort ist vor allem morgens das Gerangel erheblich, in diesen Wochen entsteht schnell ein langer Stau, weil nicht zügig eingefädelt wird. Dort verengen sich beide Spuren zu einer, ohne dass eine Vorrang hätte. Richartz: "Hier gilt, dass man sich nach dem schnellsten Fahrzeug richtet. Sollte das ein rechtes sein, ist der Linke das zweite. Der muss dann vom zweiten Rechten auch hereingelassen werden." Sollte der zweite Rechte keinen Platz lassen, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Kommt es dabei zu einem Unfall, ist der Fahrer, der keinen Platz gelassen hat, Schuld. Aber die Beweislage ist schwierig, "und vor Gericht wird gelogen, dass sich die Balken biegen", hat Fahrlehrer Frank Messinger schon oft beobachtet, wenn er als Zeuge aussagen musste.

Apropos Gericht. Es gibt Urteile aus früheren Jahren, die einen Unterschied machen zwischen Kolonne und zwei nebeneinander fahrenden Fahrzeugen. Bei der Kolonne gelten die beschriebenen Regeln: Immer einer rechts, einer links, den Anfang macht der Schnellere (oder derjenige auf der weiterführenden Spur). Bei nur zwei nebeneinander fahrenden Wagen, deren Fahrspuren sich auf eine gemeinsame verengen, hat der rechts Fahrende Vorfahrt. In dem Fall ging es um einen Pkw, der rechts fuhr und einen Müllwagen links. Es kam zu einer Kollision, der Müllwagenfahrer war Schuld. Das entschied jedoch erst die dritte Instanz.

(RP)
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