Streit in Hilden Eltern kämpfen für Geschwisterbonus in OGS und Kita
Hilden · Mit drei Anträgen möchte der Jugendamtselternbeirat die Pläne von Politik und Verwaltung abwenden. Ausschuss berät diesen Freitag, Rat entscheidet am Dienstag.
Eltern aus Hilden starten kurz vor der entscheidenden Sitzung des Stadtrates am kommenden Dienstag, 14. Dezember, einen weiteren Versuch, die geplanten Anpassungen der Betreuungskosten im Kita- und OGS-Bereich (wir berichteten) abzuwenden. Der Jugendamtselternbeirat der Stadt Hilden (JAEB) hat drei Anträge eingebracht, die die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses an diesem Freitag, 10. Dezember, 17 Uhr, diskutieren sollen. Der Jugendhilfeausschuss kommt in der Aula des Helmholtz-Gymnasiums zu einer Sondersitzung zusammen, um unter anderem über die geplante Anpassung im Betreuungsbereich zu diskutieren. Der JAEB hat im Jugendhilfeausschuss zwar kein Stimmrecht, ist aber durch ein Mitglied beratend vertreten. Diese Anträge bringt der Elternbeirat ein.
1. Geschwisterbonus „Die sogenannte Geschwisterkindregelung bleibt wie bisher bestehen. Sie erstreckt sich weiterhin über den Elementar- und Primarbereich“, fordert der JAEB. Verwaltung und Politik hatten sich auf eine Aufweichung der bestehenden Regelung geeinigt. Dadurch muss in Zukunft nicht nur für das Kind in der teuersten Betreuungsform gezahlt werden, sondern auch für die Geschwister, sofern mindestens eins davon in der Grundschule betreut wird. Ein Beispiel: Besucht ein Kind die Kita und eins die OGS, sollen Beiträge für das Kita-Kind zu 100 Prozent und für das OGS-Kind zu 50 Prozent fällig werden. Bei zwei Kindern in der OGS zahlt das eine 100 Prozent, das andere 50 Prozent. Das dritte Geschwisterchen wäre kostenlos. Im Kitabereich aber bleibt der Geschwisterbonus erhalten. Dort werden nur für ein Kind Beiträge fällig (die letzten beiden Jahre sind dank eines Landesgesetzes für die Eltern kostenlos). Der JAEB fordert, die alte Regelung beizubehalten. „Die Neufassung der Satzung ist wegen fehlender Beteiligung und Zustimmung der Elternbeiräte nicht rechtens“, schreibt Vorsitzender Michael Hirsch-Herda. Auch eine Entlastung von Familien mit mittlerem Einkommen sei nur dann gegeben, wenn die Eltern lediglich ein Kind haben. Familien mit mehreren Kindern würden jedoch signifikant mehr belastet. „Die durchschnittlichen Einkommensgruppen mit mehr als einem Kind dürfen aber nicht die Last der Neufassung tragen. Das ist als unsozial abzulehnen. Die Beschlussvorlage benachteiligt kinderreiche Familien.“
2. Fehltage „Im Bereich der Kindertagespflege werden die von Eltern finanziell, zeitlich und organisatorisch zu tragenden Ausfallzeiten der Lebensrealität entsprechend angepasst“, möchte der JAEB. „Nach der nun vorliegenden Satzung müssen Eltern in der Tagespflege mit 46 Tage Betreuungsausfall rechnen – 46 Tage entsprechen etwa 20 Prozent der jährlichen Betreuungsleistung“, erklärt Michael Hirsch-Herda. „Es muss zunächst ein tragfähiges Konstrukt geschaffen werden, welches bei Betreuungsausfall greift. Das vorliegende Konzept halten wir nicht für tragfähig.“
3. Beiträge trotz Ausfalls Das fordert der JAEB: „,Personalausfall’ und ,notwendige Schließungen wegen möglicher Kindeswohlgefährdung aus Personalmangel’ sind kein Grund zur weiteren Berechnung von Kita-Beiträgen (Entgelt/Verpflegung). (...) ,Epidemie’ oder ,Pandemie’ sind ab einem noch zu definierenden Zeitraum (etwa mehr als einer Woche pro Monat) kein Grund zur weiteren Berechnung von Kita-Beiträgen (Entgelt/Verpflegung). Zuviel gezahlte Beiträge werden unaufgefordert und unbürokratisch zurückgezahlt.“ Zum Wohle von Kindern und Familie müsse es das gemeinsame Ziel sein, dass es zu keinen (personalbedingten) Ausfällen des Kindergartenbetriebs komme und die frühkindliche Bildung sowie die pädagogischen Konzepte wieder im Fokus stehen könnten. „Es muss eine regelmäßige Betreuung und Förderung aller aufgenommenen Kinder gewährleistet sein, wie es das KiBiz (Kinderbildungsgesetz) in Paragraph 27 Absatz 3. vorschreibt“, erklärt Michael Hirsch-Herda. Und zum Thema Kindeswohlgefährdung durch Personalmangel schreibt er: Diese Situation „ist nicht durch Eltern zu verantworten, noch haben Eltern einen Einfluss auf das Geschehen. Darüber hinaus führt die vorgelegte Regelung nicht zu einer Verbesserung der Situation, weil der Träger weiterhin Beiträge von Eltern erheben kann, ohne dass dafür eine Gegenleistung erbracht wird. Rechtlich gibt es keinen Freibrief für die Träger. Der Sachverhalt ist für die Eltern nicht nachvollziehbar.“ Auch bei der Frage nach der Beitragszahlung im Pandemiefall hat der JAEB eine andere Meinung als Politik und Verwaltung: „Eltern und Kinder sind in Epidemie-/Pandemiezeiten die Leidtragenden. Ihnen steht durch die zusätzliche Kinderbetreuung zumindest die wirtschaftliche Entlastung aus der nicht erbrachten Leistung der Kindertagesstätten zu. Es ist den Eltern nicht zu vermitteln, dass Beiträge erhoben werden, wenn keine Leistung bezogen wird.“