Hilden Eine Frage der Moral

Düsseldorf · Der Beschluss, künftig Aufsichtsratsreisen nur mit Billigung des Rates oder Haupt- und Finanzausschusses durchzuführen, ist nur konsequent. Auch wenn das Verfahren der Staatsanwalt manchem Beschuldigten (und nicht nur ihm) vermutlich so in die Glieder gefahren ist, dass er ohnehin nie mehr auf dem Ticket eines Sponsors reisen würde.

Dass dies vom Gesetzgeber verboten ist, hätten alle Beteiligten wissen können oder sogar müssen. Nur wenige haben inzwischen eingestanden, dass sie die Tragweite der Einladung unterschätzt haben. Die meisten aber verweisen noch heute darauf, das sei nun mal gängige Praxis gewesen und das habe doch jeder getan. Beispiele gibt es ja genug. Die Lustreisen des VW-Betriebsrates etwa gingen durch alle Medien. Natürlich ging es da um ganz andere Summen. Hier wie da aber geht es nicht nur um Gesetzestreue, sondern um moralisches Verhalten. Das kann auch zeigen, wer sich nicht bis in die letzten Paragrafen des Gesetzes auskennt.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort