Kreis Mettmann Die Zahl der armen Menschen im Alter steigt

Kreis Mettmann · Obwohl sie ein Anrecht darauf hätten, beantragen nicht alle bedürftigen Rentner Grundsicherung.

Der Kreisverband Mettmann der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA) - das sind die Sozialausschüsse in der CDU - hat jetzt einen Vortrag von Kreisdirektor Martin Richter zum Thema "Altersarmut und bezahlbarer Wohnraum" veranstaltet.

Die CDA vertritt als eine Vereinigung der CDU die Interessen der Arbeitnehmer sowie der sozial schwächeren Schichten in der Bevölkerung. Sie greift in ihrer politischen Arbeit soziale Fragen auf, wie eben die sich ausweitende Altersarmut und die hohen Mieten.

Der Kreisdirektor vermittelte zunächst einen Überblick darüber, wie es um die Altersarmut steht, und gab neben einem Überblick auch praktische Hinweise. Er wies vor allem darauf hin, dass viele Rentner den Antrag auf Grundsicherung gar nicht stellen und kaum einer den wirklich vollen Betrag erhalte.

Schockierend war vor allem die Zahl der Rentner mit solchen Problemen zum Beispiel in Erkrath. Die Zahl dort ist überdurchschnittlich hoch, was gerade in der Stadt Erkrath in Zukunft zu Problemen führen werde, da die Zahl der Betroffenen absehbar weiter ansteigen werde. Es wurden Musterformulare für Grundsicherungsanträge verteilt, so dass die Zuhörer sich ansehen konnten, wie so ein Antrag konkret aussieht und was alles zu beachten ist.

Im zweiten Teil des Vortrages ging es um bezahlbaren Wohnraum mit anschließender Diskussion, an der sich die CDA-Vertreter und Gäste rege beteiligten. Kreisdirektor Richter - als Kämmerer Finanzchef des Kreises und als Sozialdezernent auch mit den Problemen der sozial Schwächeren vertraut - wies darauf hin, dass es in den Bebauungsplanverfahren - im Rahmen der Vorgaben des Regionalplans und der Flächennutzungspläne - in der Hand der Städte und Gemeinden liegt, welche Flächen womit bebaut werden sollen.

Er gab als Appell weiter, dass Räte und Verwaltungen größere Flächen zur Bebauung nach Möglichkeit nur freigeben sollten, wenn die jeweilige Planung eine festgelegte Prozentzahl als Anteil für bezahlbaren Wohnraum beinhalte.

Richter gab dazu den Denkanstoß, um solche Rahmenbedingungen zu erreichen, Flächen im Bedarfsfalle auch umzulagern.

(RP)
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