Rassismus-Vorwürfe „Dich hätte man früher vergast“ – Corona verzögert Ermittlungen

Hilden · „So etwas wie dich hätte man früher vergast“ – diesen Satz soll ein Lehrer zu einem 14 Jahre alten Jugendlichen gesagt haben. Das wirft der Schüler dem Pädagogen vor. Die Ermittlungen hätten eigentlich längst beendet werden sollen. Doch die Corona-Krise verzögert sie.

 Der Lehrer soll „So etwas wie dich hätte man früher vergast“ zu einem Schüler gesagt haben.

Der Lehrer soll „So etwas wie dich hätte man früher vergast“ zu einem Schüler gesagt haben.

Foto: Tobias Dupke

Eigentlich hätte die Staatsanwaltschaft in diesen Tagen entschieden, ob Anklage gegen den Hildener Lehrer erhoben wird, der einen Schüler rassistisch beleidigt haben soll. Wie die Sprecherin der Düsseldorfer Behörde, Laura Hollmann, jetzt allerdings erklärte, gestalteten sich die Vernehmungen von Zeugen durch die Corona-Krise derzeit schwieriger, sodass sich der Abschluss des Verfahrens noch etwas hinziehen werde.

Zuletzt hatte der Lehrer der Wilhelmine-Fliedner-Gesamtschule an der Gerresheimer Straße über seinen Anwalt die Rassismus-Vorwürfe gegen ihn bestritten. Die Hildenerin Bianka E. wirft dem Lehrer vor, im Juni des vergangenen Jahres, ihren Sohn Karim (14) rassistisch beleidigt zu haben. In einer allgemein unruhigen Situation in der Klasse habe er zu dem 14-Jährigen, der einen libanesischen Vater hat, gesagt: „So etwas wie dich hätte man früher vergast.“

 Die Mutter habe zunächst das Gespräch mit dem Pädagogen gesucht. Dabei sei der Mann aber nicht auf die Vorwürfe eingegangen. Danach habe sie ihn angezeigt. Die Staatsanwaltschaft hat im Zuge der Ermittlungen auch Mitschüler vernommen, die Karims Aussage „im Wesentlichen“ bestätigen, so die Behörde.

Nachdem der Lehrer die Vorwürfe bestritten hatte, sollten eigentlich weitere Zeugen gehört werden. „Im Zweifel werden wir alle Schüler, die an diesem Tag in der Klasse saßen, als Zeugen vorladen“, sagte Laura Hollmann damals. Die Staatsanwältin geht davon aus, dass die restlichen Aussagen bis Ende Mai vorliegen. Dann entscheidet sich, ob Anklage erhoben wird oder nicht.

Der Pädagoge darf unterdessen weiter unterrichten, von einer Beurlaubung hat der Schulträger, die Evangelische Kirche im Rheinland, zunächst abgesehen. Jedoch läuft ein Disziplinarverfahren gegen ihn. „Wir lassen das Verfahren aber ruhen, bis die Ergebnisse der staatsanwaltlichen Ermittlungen vorliegen“, erklärte Jens Peter Iven, Sprecher der Evangelischen Kirche im Rheinland. Karim E. hat nach dem Vorfall die Schule gewechselt.

(tobi)
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