Auswirkungen der neuen EU-Grundverordnung Datenschutz: Vereine kämpfen sich durch

Hilden/Haan/Langenfeld · Die neue EU-Grundverordnung vereinheitlicht Regeln zur Speicherung persönlicher Daten.

 Kämpfen müssen Sportler künftig nicht nur in de Halle, sondern auch in der Verwaltung - wie die SG Langenfeld gegen TuS 82 Opladen).

Kämpfen müssen Sportler künftig nicht nur in de Halle, sondern auch in der Verwaltung - wie die SG Langenfeld gegen TuS 82 Opladen).

Foto: rm-

Es gab schon einfachere Zeiten für Sportvereine: Das Werben um neue Mitglieder gestaltet sich angesichts der Konkurrenz durch Fitness-Studios und schwächere Ortsgebundenheit oft schwierig. Und aktuell müssen sich die Verantwortlichen der Clubs einer weiteren Aufgabe stellen - denn am 25. Mai wird die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (EU) wirksam.

Und was den Schutz persönlicher Bürgerdaten flächendeckend verbessern soll, ist mitunter mit einem größeren Arbeitsaufwand verbunden - und könnte sich auf das Vereinsleben direkt auswirken.

"Früher konnte man auch mal eine Liste mit Telefonnummern rausgeben, wenn man innerhalb eines Vereins ein Fest organisiert hat", erklärt etwa Holger Weiss, Vorsitzender des Haaner Turnvereins. Künftig müsse man erst bei allen Beteiligten das Einverständnis einholen.

Die Informationspflichten der Vereine werden nach Angaben der nordrhein-westfälischen Staatskanzlei umfangreicher sein. Das Land informiert derzeit auf ihrem "Engagementportal" im Internet über zentrale Aspekte der EU-Verordnung. Als klassische Beispiele für personenbezogene Daten gelten Name, Anschrift, Geburtsdaten, Mitgliedschaft im Verein und Platzierungen in Wettkämpfen.

Über Art, Umfang und Zweck der Datenerhebung sowie ihre Rechte seien die Betroffenen zu informieren, wird die NRW-Datenschutzbeauftragte Helga Block auf der Internetseite zitiert. Das bedeutet: Ohne das ausdrückliche Einverständnis des Einzelnen geht gar nichts, andernfalls drohen Sanktionen. Gut aufgestellt sieht sich die Hildener Allgemeine Turnerschaft (HAT), die kürzlich eine Neufassung ihrer Satzung beschloss - und einen Passus zur Nutzung personenbezogener Daten einbaute.

"Die Änderungen wurden immer wieder besprochen und entsprechen dem, was auch der Landessportbund als Mustersatzung vorgibt", betont HAT-Pressesprecher Matthias Patock. Auch einen eigenen Datenschutzbeauftragten muss sein etwa 3500 Mitglieder zählender Verein nicht bestellen. Einen solchen hatte die Sportgemeinschaft Langenfeld (SGL) mit ihren etwa 9000 Mitgliedern hingegen auch bisher schon.

Dennoch beinhalte die Datenschutz-Grundverordnung viele Neuerungen, sagt Vorstand Martin Bock: Um der Verpflichtung nachzukommen, den Schutz persönlicher Daten noch höher zu stellen, müssten auch technische Voraussetzungen geschaffen werden. "Wir haben schon diverse Fortbildungen besucht", erklärt Bock.

"Mitte März hatten wir bei einem Seminar zu diesem Thema 30 Teilnehmer", berichtet derweil Karl-Heinz Bruser, Ehrenvorsitzender bei der SGL und Vorsitzender des Stadtsportverbandes Langenfeld. Sorge sei schon spürbar. Falls größere Vereine im Zuge der Neuregelung erstmals einen Datenschutzbeauftragten bräuchten, könne es zu Mehrkosten kommen. "Insgesamt glaube ich, dass die Änderungen nicht so dramatisch werden wie teilweise dargestellt", beruhigt er.

Mit gemischten Gefühlen blickt derweil dennoch Holger Weiss auf die europäische Regelung: Gerade angesichts des stärkeren Verlustes der Privatsphäre sei es grundsätzlich ein richtiger Ansatz, Daten besser zu schützen. Doch gerade in Deutschland habe es ohnehin schon recht strenge Regeln gegeben. "Und man muss aufpassen", warnt Weiss, "dass durch die Neuverordnung das Vereinsleben nicht zu stark eingeschränkt wird."

(RP)
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