Schärfere Corona-Maßnahmen im Kreis Mettmann Das gilt jetzt für Besuche in Senioreneinrichtungen

Hilden/Haan · Der Kreis Mettmann hat die Besuchsregelungen für Senioren- und Pflegeeinrichtungen verschärft. Die Bewohner dürfen am Tag nur noch von einer Person besucht werden – diese muss zudem einen PoC-Antigen-Schnelltest in der Einrichtung machen.

 Der Kreis Mettmann hat die Besuchsregeln für Senioren- und Pflegeeinrichtungen verschärft.

Der Kreis Mettmann hat die Besuchsregeln für Senioren- und Pflegeeinrichtungen verschärft.

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Mit der Verschärfung der Besuchsregeln hat der Kreis Mettmann am Montag auf die hohe Zahl von Corona-Fällen in Senioren- und Pflegeeinrichtungen reagiert. Am Mittag veröffentlichte der Kreis das Amtsblatt mit der entsprechenden Allgemeinverfügung. Demnach werden die Besuche pro Tag limitiert, außerdem ist ein Schnelltest vorgeschrieben. Die neuen Regeln gelten ab Dienstag.

Rund ein Drittel aller Corona-Fälle können Senioren- und Pflegeeinrichtungen zugeordnet werden. Die Zahl der infizierten Bewohner habe Anfang Dezember 2020 noch bei rund 100 Personen, die Zahl infizierter Beschäftigter bei rund 50 gelegen, teilte der Kreis mit. „Aktuell sind über 350 Bewohner und knapp 170 Beschäftigte infiziert“, heißt es im Amtsblatt. Die Zahlen stammen vom 13. Januar. Insgesamt seien zum gleichen Zeitpunkt im Kreis Mettmann 1385 Menschen infiziert.

„Die Zahl der an Covid-19 verstorbenen Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen ist seit Dezember 2020 erheblich angestiegen. Waren es bis dahin seit Beginn der Pandemie insgesamt 42 verstorbene Bewohnerinnen und Bewohner (Stand 02.12.2020), sind es aktuell bereits insgesamt 127 (Stand 13.01.2021). Dies spiegelt die hohe Sterblichkeit bei betagten Personengruppen wieder und macht deren besondere Schutzbedürftigkeit deutlich“, heißt es weiter. Die Zahl der betroffenen Einrichtungen liege aktuell bei 55 betroffenen Einrichtungen.

Deshalb zieht die Kreisverwaltung die Reißleine. „Bewohnerinnen und Bewohner, die in vollstationären Alten- und Pflegeeinrichtungen im Kreis Mettmann leben, dürfen bis auf Weiteres nur noch Besuch von einer Person pro Tag erhalten“, lautet der erste Punkt der neuen Verordnung. Diese Besuche seien zudem nur zulässig, „wenn die Besuchsperson an jedem Besuchstag vor dem Besuch durch PoC-Antigen-Schnelltest getestet worden ist und hierbei ein negatives Testergebnis erhalten hat“, erklärt der Kreis. Die Tests werden vor Ort in den Einrichtungen durchgeführt.

Für die Senioreneinrichtungen der Stadt Hilden ändert sich nicht viel. Dort wurde bisher auch nur reingelassen, wer ein höchstens 24 Stunden altes Testergebnis vorweisen konnte. „Die Besuche waren beschränkt auf zwei pro Tag, höchstens zwei Stunden“, sagt Beate Linz-Eßer, Geschäftsführerin der Seniorendienste. Sie ist froh, dass die Regelungen nun eingeschränkt werden. „Ich habe nicht verstanden, warum überall die Kontakte weiter eingeschränkt werden, in Senioreneinrichtungen aber nicht.“ Die Begrenzung auf einen Besuch pro Tag hält sie für lange überfällig.

Wer in Hilden einen Angehörigen oder Bekannten besuchen möchte, muss im Vorfeld telefonisch einen Termin vereinbaren und dann den Schnelltest vor Ort machen. Die Kosten dafür übernimmt der Bund. Sobald nach rund 15 Minuten das Ergebnis vorliegt, kann der Besuch angetreten werden. „Die meisten Menschen kommen ohnehin nicht jeden Tag“, sagt Beate Linz-Eßer. Daher mussten sie in der Regel vor jedem Besuch getestet werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort