Inzidenzstufe 0 in Hilden und Haan Das bedeuten die Lockerungen der Corona-Maßnahmen für uns

Hilden/Haan · Gilt die neue Inzidenzstufe 0 auch in Hilden und Haan? Können Haaner Kirmes und das Itterfest stattfinden? Ein Überblick über die Lockerungen.

 Ob die Haaner Kirmes oder das Itterfest stattfinden können, ist noch unklar. Die Entscheidungen dazu sollen aber schon bald fallen.

Ob die Haaner Kirmes oder das Itterfest stattfinden können, ist noch unklar. Die Entscheidungen dazu sollen aber schon bald fallen.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

Die Einführung der neuen Inzidenzstufe 0 hat viele Menschen in Hilden und Haan überrascht – auch Volker Hillebrand. Aber Hildens Stadtmarketing-Chef freut sich über die neuen Regeln. „Wir können nun entspannter in die Zukunft schauen“, sagt er. Ohne die Lockerungen hätten der Herbstmarkt und die anderen Veranstaltungen nicht stattfinden können, die das Stadtmarketing als Anlass für verkaufsoffene Sonntage in der Innenstadt angeben hatte. Jedoch scheine die Begrenzung der Besuchermenge nach der Quadratmeterzahl der Veranstaltungsfläche zu entfallen, so Hillebrand: „Das ist eine gute Nachricht für uns.“ Für den Hildener Weihnachtsmarkt sieht es demnach also auch gut aus.

Ob das Itterfest unter den neuen Rahmenbedingungen stattfinden kann, ist noch unklar. Der Vorsitzende der Werbegemeinschaft, Bastian Mey, und seine Vorstandskollegen wollen noch ein wenig abwarten, bevor sie ihre Entscheidung fällen: „Wir werden uns kommende Woche zusammensetzen und beraten, wie es weitergeht.“

Auch in Haan wartet man noch ab: „Zunächst muss die neue Verordnung analysiert und besprochen werden. Dies wird noch ein paar Tage dauern. Daher gibt derzeit noch keine Entscheidung zur Kirmes 2021“, erklärte Stadtsprecherin Sonja Kunders.

Die NRW-Landesregierung hatte am Mittwoch eine neue Corona-Schutzverordnung präsentiert, die in Städten und Kreisen mit einer stabilen Inzidenz unter 10 bereits ab diesem Freitag gilt – wie im Kreis Mettmann. Kontaktbeschränkungen sind aufgehoben. Die Pflicht zur Erfassung von Kontaktdaten zur Nachverfolgung entfällt weigehend. Ausnahmen gelten nur noch in Beherbergungsbetrieben, bei außerschulischen Bildungsangeboten und beim Betrieb von Clubs und Diskotheken in geschlossenen Räumen. Volksfeste sind möglich, wenn die Besucher negativ getestet sind. Veranstalter müssen die Tespflicht stichprobenartig überprüfen, falls keine Einlasskontrolle stattfindet.

Die Inzidenzstufe 0 gilt für Kreise und Städte sowie für das Land, wenn der Inzidenzwert an fünf Tagen hintereinander bei höchstens 10 liegt. Eine Rückstufung in die Inzidenzstufe 1 erfolgt erst, wenn der Wert von 10 acht Tage am Stück überschritten wird. Wenn aber ein dynamischer Anstieg vorliegt, der nicht lokal begrenzt ist, kann das Gesundheitsministerium die Inzidenzstufe auch schon nach drei Tagen des Überschreitens wieder hochstufen.

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