Coronavirus Trauerfeiern nur noch mit höchstens zehn Teilnehmern

Hilden · Für Restaurants und Bars gelten in Hilden ab sofort verschärfte Zugangsregeln. Trauerfeiern nur noch mit höchstens zehn Teilnehmern. Rathäuser und Bauhof bleiben geschlossen.

 Die Stadt beschränkt die Zahl von Teilnehmern einer Trauerfeier auf zehn.

Die Stadt beschränkt die Zahl von Teilnehmern einer Trauerfeier auf zehn.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

Das Coronavirus schränkt den Alltag immer weiter ein. Nach Schulen, Kitas, Museen und Fitnessclubs werden nun immer mehr öffentliche aber auch private Einrichtungen geschlossen. Ein Überblick über die neuesten Entwicklungen.

Rathäuser/Bauhof Die Stadtverwaltungen in  Hilden und Haan stellen auf Notfallbetrieb um. Das geschehe zum Schutz der Bevölkerung, des Personals sowie zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes, erklärt Hildens Stadtsprecherin Henrike Ludes-Loer. „Die Dienststellen bleiben ab sofort für den Publikumsverkehr geschlossen. Das betrifft sowohl das Rathaus als auch alle weiteren Gebäude wie zum Beispiel den Zentralen Bauhof und die Jugendförderung“, erklärte sie weiter. Dringende Anfragen könnten weiterhin per E-Mail, telefonisch sowie postalisch geregelt werden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Bürger unter www.hilden.de beziehungsweise www.haan.de. Persönliche Termine werden nur für bestimmte Anliegen mit hoher Priorität vereinbart, so Ludes-Loer. Anfragen ohne Dringlichkeit werden in den kommenden Wochen zurückgestellt. Für Fragen wird die Stadt Hilden kurzfristig ein Bürgertelefon einrichten. Die Nummer wird unter www.hilden.de/corona veröffentlicht.

Hochzeiten Termine zur Eheschließung im Haaner Standesamt fänden wie vereinbart statt, informiert Stadtsprecherin Sonja Kunders. Allerdings werde die Zahl der Gäste jedoch eingeschränkt. Alle betroffenen Paare würden vorab persönlich informiert. In Hilden gilt: Das Standesamt führt weiterhin Trauungen durch, jedoch unter der Auflage, dass nur das Brautpaar mit sechs Angehörigen anwesend sein darf.

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Foto: Christoph Schmidt

Trauerfeiern Trauerfeiern dürfen in Hilden ebenfalls stattfinden. Teilnehmen können jedoch ausschließlich Angehörige ersten und zweiten Grades (Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern und Enkelkinder) sowie maximal zehn Personen, hieß es bei der Stadt.

Gastronomie Der Zugang zu Restaurants, Gaststätten und Hotels ist in Hilden nur noch unter strengen Auflagen gestattet: Besucherregistrierung mit Kontaktdaten, Reglementierung der Besucherzahl, Vorgaben für Mindestabstände zwischen Tischen von zwei Metern, Aushänge mit Hinweisen zu richtigen Hygienemaßnahmen.

Veranstaltungen Ab sofort gilt das Veranstaltungsverbot in Hilden auch für alle öffentlichen und privaten Veranstaltungen mit weniger als 1000 Besuchern. Ausgenommen sind ausschließlich notwendige Veranstaltungen, das heißt solche, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfürsorge und Daseinsvorsorge oder der Versorgung der Bevölkerung dienen, teilte die Verwaltung mit.

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Foto: Ralf Geraedts

Wochenmärkte Die Märkte finden zur Versorgung der Bevölkerung zu den gewohnten Zeiten statt. Hier gilt es besonders Hygienehinweise zu beachten.

Politik Die politische Gremienarbeit wird auf das Notwendigste beschränkt. Das heißt, alle Sitzungsvorlagen werden nach ihrer Dringlichkeit beurteilt und gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt beraten. Für Sitzungsvorlagen, die zum Beispiel den städtischen Haushalt betreffen und nicht verschoben werden können, kommen die Ratsmitglieder für kurze Zeiträume zusammen. Um den empfohlenen Abstand zwischen den Personen einzuhalten, sollen dafür große Räume wie Schulaulen genutzt werden, die derzeit leer stehen.

Finanzamt Das Finanzamt Hilden verzichtet – wie alle Finanzämter im Land – vorübergehend auf Publikumsverkehr. Lediglich in dringenden Ausnahmefällen könne ausnahmsweise nach vorheriger Terminvereinbarung ein Termin im Finanzamt stattfinden. Die Mitarbeiter sind nur telefonisch zu erreichen. Steuererklärungen und Anträge können fristwahrend in den Hausbriefkasten geworfen werden. Sie werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.

Polizei Zum Schutz der Bürger sowie der Bediensteten der Kreispolizeibehörde Mettmann bleibt ab Montag, 16. März, die Waffenrechtsstelle (ZA 1.2) für den Publikumsverkehr geschlossen. In absolut notwendigen Angelegenheiten kann die Kreispolizeibehörde nach vorheriger, individueller Terminvereinbarung, persönlich aufgesucht werden. Bürger werden dringend aufgefordert, sich mit ihrem Anliegen möglichst schriftlich, per E-Mail an: DirZA1.2.Mettmann@polizei.nrw.de oder telefonisch an die Kreispolizeibehörde Mettmann unter 02104 / 982-2120 bis -2127 zu wenden.

Krankenhäuser Die Krankenhäuser in Hilden und in Haan bitten, Besuche von Patienten auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. „Bitte nehmen Sie vor Besuchen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf den Stationen Kontakt auf“, bittet der Träger, die Kplus-Gruppe. Besuche in den Senioreneinrichtungen seien bis auf Weiteres ganz untersagt.

Rotes Kreuz Das Deutsche Rote Kreuz stellt ab sofort alle Aus-, Fort- und Weiterbildungen im Kreis Mettmann ein. Das betreffe auch alle Erste-Hilfe-Kurse. Die Schließung betrifft auch das Familienbildungswerk Hilden, das Begegnungszentrum und den Seniorentreff.

 Rathaus Haan

Rathaus Haan

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

Awo Die Arbeiterwohlfahrt Hilden schließt ihre beiden Nachbarschaftszentren, das Robert-Gies-Haus am Clarenbachweg sowie das Josef-Kremer-Haus an der Schulstraße, vorerst bis zum 5. April. Aktuelle Infos gibt es auf der Homepage www.awo-hilden.de.  Telefonisch ist die Awo nach wie vor erreichbar unter Telefon 02103 240188.

(tobi)
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