Coronavirus Ausgangssperre light - Hilden und Haan verbieten Versammlungen

Hilden/Haan · Jetzt also doch: Ab Samstag sind in Hilden und Haan Versammlungen ab zwei Personen verboten. Alleine darf man allerdings noch unterwegs sein.

 Ab Samstag sind Versammlungen ab zwei Personen verboten. Das Ordnungsamt kontrolliert.

Ab Samstag sind Versammlungen ab zwei Personen verboten. Das Ordnungsamt kontrolliert.

Foto: "Köhlen, Stephan (teph)"/Köhlen, Stephan (teph)

Eine „Ausgehsperre light“ haben die Städte Hilden und Haan verfügt. Ab Samstag sind Ansammlungen von zwei und mehr Personen verboten.

„Das Coronavirus hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet. Auch in Hilden gibt es inzwischen acht Krankheitsfälle. Vor dem Hintergrund deutschlandweit steigender Infektionszahlen sieht die Stadt Hilden die dringende Notwendigkeit, weitere Maßnahmen zu ergreifen, die die Infektionsdynamik verzögern“, erklärt Stadtsprecherin Henrike Ludes-Loer.

Deshalb habe die Stadt am Freitagabend eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, die Zusammenkünfte von zwei oder mehr Personen unter freiem Himmel stark einschränkt. Das Versammlungsverbot gilt ab Samstag, 21. März, für das gesamte Hildener Stadtgebiet.

Verboten sind demnach alle Ansammlungen von Gruppen ab zwei Personen auf öffentlichen Plätzen, Straßen und Wegen sowie in den Grünanlagen, die sich dazu verabredet haben oder zufällig zusammenkommen, um beispielsweise miteinander zu spielen, zu reden, gemeinsam Sport zu treiben oder zu feiern.

Ausgenommen von dieser Regelung seien Menschen, die zusammenleben, wie Familien und Wohngemeinschaften. Ebenfalls nicht verboten seien kurzzeitige zufällige Begegnungen beispielsweise beim Einkauf sowie Warteschlangen im Einstiegsbereich von Bus oder Bahn. „Wer eine Alternative zum öffentlichen Nahverkehr hat, sollte diese jedoch unbedingt nutzen“, unterstreicht Ordnungsamtsleiter Michael Siebert.

„Auch wenn viele Bürgerinnen und Bürger vernünftig handeln und ihre Kontakte auf ein Minimum einschränken, gibt es leider immer noch zu viele, die die Lage nicht ernst genug nehmen“, berichtet Ordnungsamtsleiter Michael Siebert. Sie treffen sich beispielsweise in Gruppen, picknicken im Park oder feiern Corona-Partys. „Mit diesem egoistischen Verhalten bringen sie Ältere und Vorerkrankte in Gefahr!“, ärgert sich Bürgermeisterin Birgit Alkenings. „Wenn einige Menschen sich nicht freiwillig selbst einschränken und den nötigen Abstand halten, ist ein Versammlungsverbot die einzige Lösung!“.

Auch in Haan gilt ab Samstag eine ähnlich lautende Allgemeinverfügung. Gleichzeitig verschärft die Stadt die Einschränkungen für Handel, Dienstleister und Gaststätten: Frisöre und ähnliche Dienstleistungen im direkten Körperkontakt zu Kunden (zum Beispiel Nagel-, Piercing- oder Tattoo-Studios, Kosmetikstudios und Massagen (außer medinische Physiotherapie in der Einzelbehandlung). Restaurants und Speisegastsätten sind jetzt ganztags zu schließen. Jeder Verzehr an Ort und Stelle ist untersagt. Nur noch der Verkauf außer Haus ist erlaubt. In Hilden greift ein ähnliches Verbot ab Sonntag.

Die Allgemeinverfügung kann ab sofort unter www.hilden.de/amtsblatt eingesehen werden.

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