Regeln während der Pandemie Kreis Mettmann ist Risikogebiet: Das müssen Sie jetzt wissen

Kreis Mettmann · Die Städte im Kreis Mettmann gelten seit Mittwoch als Risikogebiet. Die Inzidenz liegt mit 54,4 über dem kritischen Wert. Der Kreis hat daher die Corona-Schutzmaßnahmen verschärft. Wir erklären, was das bedeutet.

Die Inzidenz hat den kritischen Wert von 50 gerissen - Hilden gilt, wie die anderen Städte im Kreis Mettmann, nun als Risikogebiet.

Die Inzidenz hat den kritischen Wert von 50 gerissen - Hilden gilt, wie die anderen Städte im Kreis Mettmann, nun als Risikogebiet.

Foto: Grafik: Zörner

Die Städte im Kreis Mettmann gelten seit Mittwoch als Risikogebiet. Die Inzidenz ist auf 54,4 gestiegen – bereits bei einem Wert von 35 müssen die Kommunen weitere Schutzmaßnahmen einführen, bei 50 müssen sie noch einmal deutlich verschärft werden. Der Kreis hat mit den Städten ein einheitliches Vorgehen besprochen. Nachdem Haan bereits am Dienstagabend mit einer eigenen Allgemeinverfügung vorgeprescht ist, ziehen die anderen Städte am Mittwoch nach. Kreis und Kommunen haben sich den Tag über sich in enger Abstimmung befunden, die entsprechenden Verfügung wurden am Mittwochabend veröffentlicht. Die neuen, schärferen Regeln gelten damit ab Donnerstag. Doch was genau bedeutet es eigentlich für den Einzelnen, in einem offiziellen Corona-Risikogebiet zu leben? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Wo stecken sich die Menschen an? „Das Problem bei dem aktuellen Anstieg ist, dass es keine Hotspots gibt“, erklärt Daniela Hitzemann weiter. „Es gibt nicht diese eine Hochzeit, auf der sich alle infiziert haben – die Ansteckungen erfolgen flächendeckend.“ Auch sind nicht mehr alle Infektionsketten nachvollziehbar. Das macht das Eindämmen des Virus so schwierig.

Wie wird nun mein Alltag eingeschränkt? Für die Städte im Kreis Mettmann gelten ab Donnerstag verschärfte Corona-Regeln. Dazu gehört zum einen die strengere Maskenpflicht beispielsweise auf Wochenmärkten. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sowie bei Sportveranstaltungen muss ab sofort auch auf Steh- und Sitzplätzen ein Schutz getragen werden – ebenso in Verwaltungsgebäuden. Außerdem werden öffentliche Veranstaltungen eingeschränkt. Versammlungen mit mehr als 500 Personen im Außenbereich, mit mehr als und 250 Personen in geschlossenen Räumen und die Überschreitung der zulässigen Teilnehmerzahl von 20 Prozent der normalen Kapazität des Veranstaltungsortes sind ab sofort untersagt. Die Gruppengröße für Zusammenkünfte mehrerer Personen im öffentlichen Raum wird auf fünf begrenzt. Diese Beschränkung gilt auch für die Gastronomie, Handel, Freizeit- und Vergnügungsstätten. Ausnahmen gelten beispielsweise für Familien. Feste ab dem 23. Oktober sind vom Veranstalter bei der jeweils zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde mindestens fünf Werktage vorher anzuzeigen. Für den Fall, dass die Anzeige nicht oder nicht rechtzeitig oder nicht vollständig vorgelegt und die Veranstaltung trotzdem durchgeführt wird sowie die Schutzmaßnahmen unvollständig umgesetzt werden, droht dem Veranstalter eine Geldbuße von bis zu 2500 Euro. Außerdem wird eine Sperrstunde eingeführt: Gaststätten sind in der Zeit von 0 bis 6 Uhr zu schließen. Zulässig bleiben in dieser Zeit der Außer-Haus-Verkauf und die Belieferung mit Speisen und nichtalkoholischen Getränken. Der Ausschank, die Abgabe und der Verkauf von alkoholischen Getränken sind in der Zeit von 0 bis 6 Uhr an allen Verkaufs- und sonstigen Ausgabenstellen verboten. Eine genaue Auflistung aller Regeln gibt es im Netz unter www.kreis-mettmann.de.

Wie lange gelten die neuen Maßnahmen? Zunächst bis auf Widerruf. Auch wenn die Inzidenz zwischenzeitlich unter den Wert von 50 sinken sollte, bleibt die Allgemeinverfügung gültig, erklärte Kreissprecherin Daniela Hitzemann. Wenn die Regelungen gelockert werden, informiert der Kreis die Öffentlichkeit, hieß es weiter.

Ich arbeite nicht im Kreis Mettmann – kann ich noch weiter normal zu meiner Firma fahren? Die neuen Corona-Regeln schränken die Bewegungsfreiheit für Menschen aus dem Kreis Mettmann nicht unmittelbar ein. Wer beispielsweise in Düsseldorf oder am Niederrhein arbeitet, kann weiterhin ganz normal dorthin pendeln. Manche Firmen haben jedoch anders lautende Regeln und bitten ihre Mitarbeiter, im Homeoffice zu bleiben. Am besten einmal kurz nachfragen, wie die Unternehmenspolitik in diesem Punkt aussieht.

10.10.2020, Berlin: Ein halb geleertes Bier und andere benutzte Gläser stehen kurz nach der Sperrstunde in einer Bar in Neukölln auf dem Tresen. Wegen der Corona-Pandemie gelten eine nächtliche Sperrstunde und strengere Kontaktverbote für drinnen und draußen. Die meisten Geschäfte sowie alle Restaurants und Bars müssen von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr schließen. Im Freien dürfen sich von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr nur noch fünf Personen oder Menschen aus zwei Haushalten versammeln. Foto: Annette Riedl/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

10.10.2020, Berlin: Ein halb geleertes Bier und andere benutzte Gläser stehen kurz nach der Sperrstunde in einer Bar in Neukölln auf dem Tresen. Wegen der Corona-Pandemie gelten eine nächtliche Sperrstunde und strengere Kontaktverbote für drinnen und draußen. Die meisten Geschäfte sowie alle Restaurants und Bars müssen von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr schließen. Im Freien dürfen sich von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr nur noch fünf Personen oder Menschen aus zwei Haushalten versammeln. Foto: Annette Riedl/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Foto: dpa/Annette Riedl

Es sind Herbstferien – kann ich noch verreisen? Jein. Jeder sich kann natürlich frei bewegen. Da die Städte im Kreis Mettmann als Risikogebiet gelten, weisen viele Urlaubsregionen beispielsweise in Bayern und an der Nordsee Menschen aus Erkrath, Haan, Heiligenhaus, Hilden, Langenfeld, Mettmann, Monheim, Ratingen, Velbert und Wülfrath ohne Diskussion einfach ab. Dort gilt ein Beherbergungsverbot für Menschen aus Risikogebieten. Wer also auf Nummer sicher gehen möchte, ruft vorher einmal an und fragt nach, wie die Bestimmungen vor Ort aussehen. In der Regel muss ein negativer Corona-Test vorgelegt werden, um anreisen zu dürfen. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein. Wer bereits vor Mittwoch verreist ist, kann in der Regel auch bis zum Ende seinen Urlaub genießen. Darüber hinaus bittet die Politik darum, auf Reisen zu verzichten, und seien es nur innerdeutsche Reisen.

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