Hilden/Haan Städte schließen Spielplätze, Handel eingeschränkt

Hilden/Haan · Nachdem bereits Schulen, Kitas und öffentliche Einrichtungen geschlossen worden sind, folgen nun Spielplätze, Restaurants dürfen nur unter strengen Auflagen und bis 15 Uhr öffnen. Der Erlass des Landes liegt den Gemeinden nun vor.

 Auch in Hilden bleiben die Spielplätze ab sofort gesperrt.

Auch in Hilden bleiben die Spielplätze ab sofort gesperrt.

Foto: dpa/Sven Hoppe

Die Stadt Hilden hat am Dienstagabend per Allgemeinverfügung weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus beschlossen. Davon betroffen sind unter anderem Spielplätze, der Einzelhandel sowie Restaurants und Gaststätten. „Die Maßnahmen sind weitreichend und reduzieren das öffentliche Leben auf das unbedingt Nötigste“, erklärt Bürgermeisterin Birgit Alkenings. „Aber sie sind auch notwendig. Nur wenn wir die Verbreitung des Virus ausbremsen, können wir diejenigen unter uns, die aufgrund ihres Alters oder einer Vorerkrankung zur Risikogruppe gehören, schützen.“

Und das sind die Maßnahmen im einzelnen: Neben den bereits bekannten Auflagen bei Restaurants und Gaststätten (Registrierung, zwei Meter Mindestabstand zwischen den Tischen, Hygiene-Hinweise) werden die Öffnungszeiten auf den Zeitraum zwischen 6 und 15 Uhr beschränkt. Hotels und andere Übernachtungsangebote dürfen nicht mehr für touristische Zwecke genutzt werden.

Auch in Hilden ist die Nutzung sowie der Aufenthalt auf Spiel- und Bolzplätzen ab sofort untersagt. Im Einzelhandel müssen sämtliche Verkaufsstellen im Sinne des Ladenöffnungsgesetzes die erforderlichen Maßnahmen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen treffen. Bis auf Weiteres dürfen einige Geschäfte an Sonn- und Feiertagen (ausgenommen Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag) von 13 bis 18 Uhr öffnen: Geschäfte des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste sowie Apotheken, außerdem Geschäfte des Großhandels.

 Reiserückkehrer aus Risikogebieten dürfen unter anderem folgende Bereiche 14 Tagen nach Aufenthalt nicht betreten: Gemeinschaftseinrichtungen wie zum Beispiel Schulen und Heime, Krankenhäuser, Pflegeinrichtungen, Berufs- und Hochschulen.

Für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie für stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe gelten Besuchsverbote beziehungsweise starke Einschränkungen für Gäste. Kantinen und Cafeterien müssen geschlossen bleiben. Gottesdienste und gemeinsame Gebete in Moscheen fallen aus. Kirchen, Islam-Verbände und jüdische Verbände haben entsprechende Erklärungen abgegeben.

Grundlage für diese Allgemeinverfügung ist ein Erlass des Landes NRW, der den Gemeinden am Dienstagabend zugestellt worden ist. Die Menschen müssten unbedingt soziale Kontakte auf das Notwendigste reduzieren und den Maßnahmen der Landesregierung folgen, appellierte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet: „Es geht um Leben und Tod – so einfach ist das.“

Auch die Stadt Haan muss den Landeserlass Punkt für Punkt umsetzen.

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