Hilden/Langenfeld/Monheim CO-Pipeline: Alle warten auf das Urteil

Hilden/Langenfeld/Monheim · Heute ab 10 Uhr entscheidet sich vor dem Oberverwaltungsgericht Münster, ob die umstrittene Kohlenmonoxid-Leitung von Bayer je in Betrieb gehen kann. Für Pipeline-Gegner wurde ein Bus gechartert.

 Gegner der 67 Kilometer langen Kohlenmonoxid-Leitung trafen sich schon öfter am "Anti-Pipeline-Mahnmal" in Monheim. Erwin Schumacher (l.) und Dieter Donner (3.v.l.) werden heute auch im Gerichtssaal in Münster sitzen.

Gegner der 67 Kilometer langen Kohlenmonoxid-Leitung trafen sich schon öfter am "Anti-Pipeline-Mahnmal" in Monheim. Erwin Schumacher (l.) und Dieter Donner (3.v.l.) werden heute auch im Gerichtssaal in Münster sitzen.

Foto: rm-

Erwin Schumacher hat vor ein paar Tagen noch mal Unkraut "an unserem Knoten" gejätet. Der Knoten, das ist das Monheimer "Mahnmal" gegen die CO-Pipeline von Bayer, eine zusammengeknotete stählerne Rohrleitung in der Nähe des Rathausplatzes. "Die Leute sollen schließlich sehen, worum es sich hier dreht, gerade jetzt, da es nach siebeneinhalb Jahren Protest auf die Zielgerade geht", sagt der Monheimer Vertreter der Bürgerinitiativen, die sich kreisweit gegen die 67 Kilometer lange Pipeline zusammengeschlossen haben. Durch die Leitung will Bayer hochgiftiges Kohlenmonoxid zwischen seinen Werken in Dormagen und Krefeld transportieren. Heute entscheidet sich vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster, ob der Leverkusener Konzern sein Projekt weiterverfolgen kann oder begraben muss. Unter denen, die auf den Zuschauerbänken des Gerichtssaals Platz nehmen werden, ist auch Schumacher.

"Wir fahren zu acht hin, die Stadt Hilden hat uns einen Bus zur Verfügung gestellt", sagt der 67-Jährige. Dieter Donner, Rainer Kalbe (beide Hilden), Claus Knipp (Langenfeld) und andere Pipeline-Gegner sind mit dabei. Sie alle hoffen, dass das OVG dem Projekt die Planungsgrundlage entzieht. Im Fokus steht dabei der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung aufgrund des Rohrleitungsgesetzes, das der Landtag im März 2006 verabschiedete. Tausende Bürger, aber auch die betroffenen Kommunen wenden sich seither aktiv gegen die Pipeline. Neben der Entwertung von Grundstücken ist es vor allem die Furcht vor einer Katastrophe, die die Menschen zum Protest bewegt: Was, wenn das geruchslose, unsichtbare Gas durch ein unerkanntes Leck austritt und sich über ganze Stadtviertel legt?, lauten die Ängste, die der Bayer-Konzern trotz mehrmals nachgebesserter Sicherheitsvorkehrungen bislang nicht zu zerstreuen vermochte.

Der Protest mündete in zahlreiche Klagen, von denen mehrere erfolgreich waren. So untersagte das OVG bereits vor sieben Jahren vorläufig die Inbetriebnahme der Leitung. In den Fällen, die heute verhandelt werden, geht es abermals um den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf. Angefochten haben ihn Heinz-Josef Muhr (80) aus Baumberg und zwei Leichlinger mit Grundeigentum in Langenfeld, über deren Grundstücke die Pipeline verläuft. Vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf bekamen die Kläger im Mai 2011 nur teilweise recht. Die Erdbebensicherheit der Leitung stellen die Kläger nun auch vor dem OVG in Frage, außerdem den Trassenverlauf (Warum werden zwei linksrheinische Werke über einen Umweg rechtsrheinisch miteinander verbunden?) sowie die Zulässigkeit von Enteignungen. "Die Pipeline dient nicht dem Allgemeinwohl, sondern allein Bayer", sagt Muhr.

(RP)
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