Rückschlag im Kampf gegen CO-Pipeline im Kreis Mettmann BVG lässt Revision in Verfahren um CO-Pipeline nicht zu
Hilden · Das Bundesverwaltungsgericht lässt Revision laut einer Kreissprecherin nicht zu. Das sei ein Rückschlag im Kampf gegen die CO-Pipeline.
(RP) In dem seit vielen Jahren andauernden Rechtsstreit um den Bau und die Inbetriebnahme der durch das Kreisgebiet verlaufenden CO-Pipeline der Covestro AG hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht den Instanzenzug der unter anderem vom Kreis Mettmann unterstützten Privatkläger beendet. Das teilte Kreissprecherin Daniela Hitzemann mit. Die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom vergangenen August wurden demnach zurückgewiesen.
Mit großem Bedauern nahm Landrat Thomas Hendele die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auf: „Ich finde insbesondere nicht nachvollziehbar, dass die umfangreich aufgeworfenen grundsätzlichen Fragestellungen aus der Planfeststellung des Projekts nicht zur Zulassung der Revision geführt haben. Fakt ist aber, dass damit das Urteil des Oberverwaltungsgerichts nun rechtskräftig ist.“
Der Kreis Mettmann und die beteiligten Städte lehnten das Projekt nach wie vor ab. Obendrein fehle immer noch das Sicherheitskonzept der Betreiberin. „Zudem sind noch zahlreiche weitere Klageverfahren gegen das Projekt in erster Instanz anhängig, sodass mit einer kurzfristigen Inbetriebnahme der CO-Pipeline nicht zu rechnen ist“, erklärt der Landrat weiter. „Die Firma Covestro sollte sehr eingehend prüfen, ob sie gegen den erklärten Willen des Kreises und der beteiligten Städte und gegen den Willen der Bevölkerung im Kreis Mettmann einen 15 Jahre alten Planfeststellungsbeschluss realisiert.“
Hendeles Dank gelte allen, die in Bürgerinitiativen sich gegen die CO-Pipeline gewandt haben und die „seit 2007 den Willen der Menschen im Kreis Mettmann sehr eindrucksvoll artikuliert haben“.
Am 14. Februar 2007 wurde der Planfeststellungsbeschluss für die umstrittene 67 Kilometer lange CO-Pipeline zwischen den Bayer-Standorten Dormagen und Krefeld-Uerdingenvon gefasst. Ende August 2020 hatten die Richter des Oberverwaltungsgerichts Münster die CO-Pipeline für verfassungsgemäß erklärt. Sie sahen auch keine Planungsfehler.