Hilden Büssow: Alarmplan ist fertig

Düsseldorf · Der Regierungspräsident beharrt auf seinem Standpunkt und lädt Landrat Thomas Hendele zu einem Gespräch über den Alarm- und Gefahrenabwehrplan ein. Alle haben zugestimmt, nur der Kreis Mettmann stellt sich quer.

Dem Alarm- und Gefahrenabwehrplan (AGAP) der CO-Pipeline haben alle beteiligten Behörden zugestimmt. Nur der Kreis Mettmann äußert noch Kritik an dem Plan, der bei einem Unfall an der CO-Pipeline Grundlage für das Vorgehen von Feuerwehren und Rettungsdiensten ist. Dies stellte gestern Regierungspräsident Jürgen Büssow vor Journalisten fest, nachdem der Mettmanner Landrat Thomas Hendele harsche Kritik an dem Vorgehen der Bezirksregierung geübt hatte. Büssow lud gestern den Landrat öffentlich ein, zu ihm nach Düsseldorf zu kommen und strittige Fragen mit Fachleuten des Kreises und der Bezirksregierung zu besprechen.

Der Plan ist abgestimmt

In der Sache blieb Büssow bei seiner Feststellung, der Plan sei zwischen dem Betreiber Bayer MaterialScience AG und den betroffenen Kommunen abgestimmt. Der Abstimmungsprozess habe von November 2007 bis März 2008 unter Moderation der Bezirksregierung stattgefunden. Es habe drei ganztägige Treffen gegeben. Allen Beteiligten, auch dem Mettmanner Kreisbrandmeister Friedrich-Ernst Martin, seien alle Unterlagen zu Verfügung gestellt worden. Was jetzt noch fehle, sei die Genehmigung des AGAP durch die Bezirksregierungen Düsseldorf und Köln, die aber das Innenministerium an sich gezogen hat und selbst vornehmen will. Wann diese Genehmigung erteilt wird, vermochte Büssow nicht zu sagen. Er äußerte die Vermutung, das Ministerium wolle die Entscheidung zeitnah treffen, wenn die zur CO-Pipeline anhängigen Prozesse entschieden werden.

Zeitgewinn bei Alarm

Büssow äußerte sich auch zu einzelnen strittigen Punkten. So fordere der Kreis als einziger die sofortige und unmittelbare Alarmierung der Kreisleitstelle der Feuerwehr. Alle anderen hätten sich darauf verständigt, dass Alarm binnen einer Minute erst bei Bayer in der Sicherheitszentrale ausgelöst wird. Denn nur dort gebe es die fachliche Qualifikation und technische Ausstattung, um innerhalb einer weiteren Minute das Geschehen zu bewerten. Es gehe also um einen Zeitgewinn von maximal zwei Minuten. Die Kreisleitstelle jedoch wüsste noch nicht einmal, so Büssow, zu welcher Stelle der 60 Kilometer langen Pipeline sie ihre Einsatzkräfte schicken sollte.

Ein weiterer Streitpunkt ist die mögliche Ausbreitung des Gases bei einem Leck. Hier lege der Kreis Mettmann eine Inversions-Wetterlage zu Grund, die praktisch nie vorkomme. Diese beiden Streitpunkte, so Büssow, wolle er mit dem Landrat gerne bereden. Alle weiteren Festlegungen müsse der Kreis in seiner Sonderschutzplanung treffen, zu der er gesetzlich verpflichtet sei.

(RP)
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