Hilden Bürgeraktion zieht Klage gegen Bürgermeister Thiele zurück

Hilden · Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte den Eilantrag der Bürgeraktion im Dezember bereits abgewiesen. Jetzt zog die Klägerin auch ihre Klage gegen Bürgermeister Horst Thiele wegen des Verkaufs des städtischen Jugendheims "Jueck" an der Heiligenstraße zurück.

Das Verfahren wird eingestellt. Die Bürgeraktion trägt die Kosten des Verfahrens — und die für die eigenen Anwälte, eine renommierte Kanzlei aus Münster.

"Das war längst fällig", kommentierte der Bürgermeister den Rückzug der Bürgeraktion: "Nach dem Scheitern des Eilantrages war nach meiner Meinung klar, dass die Klage auch im Hauptverfahren keine Chance hatte." Die Stadt müsse Gerichtskosten in Höhe von einigen hundert Euro übernehmen. "Wir wollten den Aufwand nicht noch größer treiben", sagte Ludger Reffgen, Fraktionsvorsitzender der BA "Wir haben das Gericht im Eilverfahren nicht überzeugen können. Deshalb erschien es uns wenig erfolgversprechend, das Verfahren in der Hauptsache weiter fortzusetzen, nur um auch noch in die Berufung gehen zu können."

Gestritten wurde darum, ob über den Verkauf städtischen Eigentums in öffentlicher Ratssitzung debattiert werden muss. Das glaubte die Bürgeraktion und berief sich auf den Öffentlichkeitsgrundsatz. Der Bürgermeister sah das anders. Die Richter führten bei der Abweisung des Eilantrages aus, dass die Behandlung von Grundstücksangelegenheiten in nichtöffentlicher Sitzung des Rates zulässig sei. Denn es entspreche nicht dem Gemeinwohlinteresse, wenn Vertragskonditionen, die die Gemeinde im Einzelfall bereit sei zu gewähren, öffentlich beraten werden. Dass der Rat im Oktober in nichtöffentlicher Sitzung entschieden habe, an wen das Grundstück veräußert werden soll, sei daher "nicht zu beanstanden". Es existiere keine Pflicht des Rates, vor der Abstimmung über die Frage, an wen verkauft werde, eine Entscheidung über das "Ob" herbeizuführen. Die Verträge lägen inzwischen bei den Notaren, sagt Thiele.

(RP/EW)
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