Flüchtlinge in Hilden Bürgen, hoffen und bangen

Hilden · Ein Düsseldorfer Gericht lässt Bürgen auch für anerkannte Asylbewerber zahlen. Ein Mindener Gericht sieht das jetzt anders.

 Die Gemeinde St. Jacobus hat sich früh dazu entschieden, syrischen Flüchtlingen zu helfen. Der damalige Pfarrer Ulrich Hennes (hinten) holte Familie K. im November 2014 vom Flughafen ab.

Die Gemeinde St. Jacobus hat sich früh dazu entschieden, syrischen Flüchtlingen zu helfen. Der damalige Pfarrer Ulrich Hennes (hinten) holte Familie K. im November 2014 vom Flughafen ab.

Foto: Gemeinde

Die Mitglieder der Flüchtlingshilfe St. Jacobus erleben aktuell eine Achterbahnfahrt der Gefühle. Vor knapp vier Wochen mussten sie einen Tiefschlag einstecken. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (AZ: 22 K 7814/15) entschied völlig überraschend, dass Bürgen auch dann noch für Flüchtlinge aufkommen müssen, wenn diese als Asylbewerber anerkannt sind. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In der katholischen Gemeinde haben rund 50 Leute für etwa 80 syrische Bürgerkriegsflüchtlinge gebürgt und ihnen damit die legale und sichere Einreise nach Deutschland ermöglicht. Gestern dann die Kehrtwende.

Das Verwaltungsgericht Minden (AZ 7 K 2137/15) hat in gleicher Sache anders geurteilt. Das Jobcenter Kreis Paderborn forderte von einem Bürgen rund 7500 Euro Lebensunterhalt zurück, die es für zwei anerkannte syrische Flüchtlinge gezahlt hatte. Das Gericht entschied: Der Bürge muss nicht zahlen. Jetzt werden sich Obergerichte mit den Fällen beschäftigen. Und die Mitglieder der Flüchtlingshilfe St. Jacobus schöpfen wieder Hoffnung.

"Die Entscheidung der Düsseldorfer Richter war schon heftig", sagt Peter Groß, Vorsitzender des Pfarrgemeinderates. "Wir haben Menschen auf ganz legalem Weg nach Deutschland geholt. Und dann sagt der Gesetzgeber plötzlich: selber schuld. Von uns gibt es nichts. Mit solchen Signalen wird doch die illegale Einreise potenziell gefördert. Die Entscheidung ist überdies ein schlechtes Vorbild für die, die helfen wollen." Die Düsseldorfer Entscheidung ist "ungerecht", findet auch Helfer Peter Schnatenberg: "Wer illegal kommt, bekommt soziale Leistungen. Wer legal kommt, nicht."

Bislang hätten erst sechs betreute syrische Flüchtlinge rund 3500 Euro an sozialen Leistungen in Anspruch genommen. Die Flüchtlingshilfe St. Jacobus hat jetzt entschieden: Ihre syrischen Flüchtlinge sollen zunächst keine weiteren staatlichen Sozialleistungen in Anspruch nehmen, bis Obergerichte entschieden haben. Damit soll das finanzielle Risiko für die Bürgen klein gehalten werden. Für die Flüchtlingshilfe bedeutet das: Sie muss finanziell jetzt viel länger als ursprünglich geplant durchhalten.

"Bislang musste kein Bürge wirklich zahlen", betont Groß. "Die Flüchtlingshilfe unterhält die Familien - dank Spenden. Das Sammeln wird aber auch nicht einfacher. Eine vierköpfige Familie bekommt 750 Euro im Monat." Einige lebten mietfrei, für andere müssen auch noch Mieten aufgebracht werden. Und dann gibt es da noch ein Problem. Von der Bürgschaft ausgenommen sind die Krankheitskosten. Das Land NRW hatte sich verpflichtet, sie zu übernehmen. Kranke syrische Flüchtlinge bekamen auf dem Hildener Sozialamt einen Krankenschein und konnten sich damit behandeln lassen.

Sind die Flüchtlinge als Asylbewerber anerkannt, fällt diese Verpflichtung weg, erläutert Peter Schnatenberg: "Jetzt ist das Jobcenter zuständig." Die Flüchtlingshilfe St. Jacobus will mit dem Jobcenter eine einvernehmliche Lösung finden. "Wir möchten, dass die Flüchtlinge krankenversichert sind" - weil Krankheitskosten schnell völlig unbeherrschbar werden können. Rund 25 der betreuten Flüchtlinge sind nicht krankenversichert. Und wenn sie krank werden? "Dann müssen wir Ärzte suchen, die sie behandeln", sagt der Vorsitzende des Pfarrgemeinderates: "Für Gottes Lohn."

(RP)
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