Hilden Breddert: Stadt will Neubauten mehr regulieren

Die Stadt Hilden möchte das Erscheinungsbild des Bereichs zwischen den Straßen Breddert und Krabbenburg sowie den Garather Mühlenbach soweit wie möglich erhalten. Deshalb soll der Bebauungsplan Nr. 138 geändert werden.

 Einige Anwohner finden das neue Neun-Familien-Haus (r.) am Breddert zu groß und zu massiv. Laut Planungsamt ist es nicht das höchste Haus im Viertel zwischen Breddert und Krabbenburg.

Einige Anwohner finden das neue Neun-Familien-Haus (r.) am Breddert zu groß und zu massiv. Laut Planungsamt ist es nicht das höchste Haus im Viertel zwischen Breddert und Krabbenburg.

Foto: Christoph Schmidt

 Dazu fand eine mit rund 30 Anwohnern gut besuchte Anhörung im Bürgerhaus statt. Viele kritisierten ein Neun-Familien-Haus, das die Eugen-Otto- und Margareta-Butz-Stiftung dort errichtet hat, als zu „wuchtig und unpassend“. Die Stiftung hilft bedürftigen älteren Menschen und Kindern in Hilden. Der Neubau hätte nach geltendem Baurecht noch viel größer ausfallen können, erläuterte Planungsamtsleiter Peter Stuhlträger. Die Stadt habe mit dem Eigentümer einen Kompromiss erzielt. „Grundsätzlich können wir die Nutzung des Eigentums nur zum Teil einschränken. Mehr ging nicht.“

Im Entwurf zu dem neuen Bebauungsplan ist ein Wohngebiet mit maximal einem Geschoss und ein zweites mit maximal zwei Geschossen, Satteldächern sowie eine maximale Firsthöhe von elf Meter über Straßenniveau vorgesehen. Der Lärm der A3 (nur 300 Meter entfernt) ist nachts so laut, dass für neue Wohnhäuser passiver Lärmschutz notwendig wird. Die Anwohner regten an, bei Neubauten künftig mehr Platz für Vorgärten vorzusehen. Statt bis zu 50 Meter lange Baukörper sollten nur Ein- oder Zweifamilienhäuser zugelassen werden, um den ortsüblichen Charakter zu erhalten. Mindestens 40 Prozent der Grundstücke sollten nicht bebaut werden. Lutz Groll vom Planungsamt stellte klar, dass es sich im Bereich Breddert/Krabbenburg planungsrechtlich nicht um einen Außenbereich, sondern um einen ganz normalen Siedlungsbereich handelt. Ein Anwohner regte an, mehr als einen Stellplatz pro neuer Wohnung vorzusehen. Schon heute seien Parkplätze im Viertel knapp. Das habe auch mit der Zweckentfremdung von Garagen als Abstellraum zu tun, merkte Lutz Groll an.

„Wir schränken mit dem neuen Bebauungsplan ein“, erläuterte Planungsamtsleiter Stuhlträger: „Dem Eigentümer muss Baurecht gewährt werden.“ In einem Bebauungsplan müssten private und öffentliche Belange abgewogen werden. Würden private Belange nicht ausreichend gewürdigt, zögen Betroffene vor das Verwaltungsgericht – meist mit Erfolg. Das sei in diesem Bereich schon geschehen. „Wir machen Schadensbegrenzung“, betonte Stadtplaner Lutz Groll. „Der neue Bebauungsplan lässt deutlich weniger zu als der aktuelle.“ Die Anregungen und Bedenken werden dem Stadtrat vorgelegt. Er beschließt den neuen Bebauungsplan.

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