Hilden Bewährung für Schuss ins Kinn

Hilden · Amtsgericht verurteilt Hildener, der einen Spaziergänger verletzte.

Was ihn dazu bewegte, mit einem Luftgewehr aus seiner Wohnung heraus in Richtung eines Gehwegs zu schießen, das wusste der Angeklagte selbst nicht mehr so recht. Einer Sache aber war sich der 26-Jährige sicher: "Es tut mir unendlich leid", erklärte er schon zu Beginn des Prozesses vor dem Langenfelder Amtsgericht. Wegen gefährlicher Körperverletzung und unerlaubten Waffenbesitzes ist der Hildener gestern zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, am 16. Februar dieses Jahres seine Schießfähigkeiten getestet und dabei mit einem Luftgewehr-Schuss einen vorbeilaufenden Passanten getroffen zu haben. Den Spaziergänger traf ein sogenanntes Diabolo-Geschoss ins Kinn. Das Projektil musste dem 20-jährigen Opfer in einer Operation aus dem Gesicht entfernt werden. Ermittlungen ergaben zudem, dass der Schütze zur Tatzeit unter Drogeneinfluss gestanden hatte.

Schon zu Beginn des Prozesses gab der Angeklagte zu, an jenem Nachmittag einen Schuss aus einem Fenster heraus abgegeben zu haben. "Ich habe auf den Bürgersteig gezielt und den Spaziergänger nur aus Versehen getroffen", so der Hildener. Das Opfer jedoch, ein Solinger, gab an, einen zweiten Schuss vernommen zu haben. Dieser sei nur knapp an seinem Ohr vorbei gezischt, als er von zwei hinzugekommenen Passanten in Richtung Krankenhaus begleitet worden war. Diese beiden Zeugen, ein 74-Jähriger und eine 62-Jährige, sagten deshalb ebenfalls vor Gericht aus. Beide aber konnten sich nicht daran erinnern, einen zweiten Schuss bemerkt zu haben. Der Angeklagte selbst bestritt seinerseits, ein zweites Mal geschossen zu haben. Ob er dies getan hatte, blieb im Prozess letztlich offen.

Wegen gefährlicher Körperverletzung und unerlaubtem Waffenbesitz - bei der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten waren ein Klappmesser und ein Schlagring sichergestellt worden - plädierte die Staatsanwältin auf eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten. Die Verteidigung forderte lediglich "ein mildes Urteil", bedingt etwa durch die offensichtliche Reue des Hildeners.

Das Amtsgericht verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten, die für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt wurden. Zu den Bewährungsauflagen gehört auch die Zahlung von insgesamt 500 Euro, die an das Opfer gehen sollen.

(tsp)
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