Aus dem Polizeibericht Alkohol: Polizei zieht zwei Führerscheine ein

Hilden · Ein 50-jähriger Radfahrer verletzt sich bei Sturz schwer. Ein 38-Jähriger gerät in eine Kontrolle.

 So testet die Polizei auf Alkohol

So testet die Polizei auf Alkohol

Foto: Kreispolizei

Schwere Verletzungen erlitt ein 50-jähriger Radfahrer am Sonntagabend bei einem Unfall. Der Mann war laut Polizei völlig betrunken. Gegen 19.30 Uhr meldete sich eine Zeugin bei den Rettungskräften, weil sie an der Beethovenstraße (Höhe Zelterstraße) auf einen auf dem Boden liegenden Fahrradfahrer getroffen war. Der Mann hatte Schürfwunden und Prellungen im Gesicht und an den Händen und war nicht mehr in der Lage, alleine aufzustehen.

Als die Polizei kurz darauf ebenfalls an der Unfallstelle eintraf, stellten sie fest, dass der Mann augenscheinlich unter erheblichem Alkoholeinfluss stand. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von annähernd 1,9 Promille (0,93 mg/l). Daraufhin wurde der Führerschein des 50-Jährigen beschlagnahmt.

Nach dem Stand aktueller Ermittlungen hatte der Mann im betrunkenen Zustand die Kontrolle über sein Fahrrad verloren und war dann ohne Fremdeinwirkung auf den Asphalt gestürzt. Er musste mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht werden.

Am Sonntag gegen 23.45 Uhr kontrollierte die Hildener Polizei im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle einen 38-jährigen Mann, der mit seinem roten PKW Hyundai i30 zuvor auf der Benrather Straße und der Neustraße in Hilden unterwegs gewesen war. Bei der Kontrolle stellten die Beamten deutlichen Alkoholgeruch in der Atemluft des Hildeners fest. Ein deshalb durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von mehr als 1,3 Promille. Daraufhin leitete die Hildener Polizei ein Strafverfahren wegen Trunkenheitsfahrt gegen den 38-Jährigen ein. Die ärztliche Entnahme von Blutproben wurde angeordnet und durchgeführt, der Führerschein des Beschuldigten sichergestellt. Gleichzeitig untersagten die Beamten dem Hildener ausdrücklich und bis auf Weiteres jedes Führen führerscheinpflichtiger Kraftfahrzeuge. Fahren mit einer Blut­alkohol­konzen­tration von 1,1 % und mehr bedeutet „absolute Fahrun­tüchtig­keit” und wird als Straf­tat geahn­det. Der Fahrer bekommt auf jeden Fall drei Punkte in der Verkehrssünderdatei in Flensburg – zusätzlich zu seiner Strafe.

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