Hilden Bauherr muss Giebel wieder aufbauen

Hilden · Die Fassade der ehemaligen Bäckerei Look war instabil und wurde aus Sicherheitsgründen abgetragen.

 So war der Abriss des Vorderhauses Schwanenstraße 16 mit der Bauaufsicht und dem Denkmalschutz nicht abgestimmt, sagt Karin Herzfeld, Sachgebietsleiterin Bauaufsicht.

So war der Abriss des Vorderhauses Schwanenstraße 16 mit der Bauaufsicht und dem Denkmalschutz nicht abgestimmt, sagt Karin Herzfeld, Sachgebietsleiterin Bauaufsicht.

Foto: CHristoph Schmidt

Das Vorderhaus mit der Fassade zur Straße sowie zu den Seiten bleibt stehen. Das hatte Karin Herzfeld, Sachgebietsleiterin Bauaufsicht und zuständig für Denkmalschutz bei der Stadt Hilden, versichert, als die Abrissarbeiten des Hauses Schwanenstraße 16 vor einigen Tagen begannen. Und jetzt steht nur noch das Erdgeschoss. "So ist der Abbruch mit der Bauaufsicht und dem Denkmalschutz nicht abgestimmt", betont Herzfeld.

Was ist geschehen? "Bei den Abbrucharbeiten am Freitag stellte sich heraus, dass das ganze Vorderhaus akut einsturzgefährdet war", sagt der beauftragte Unternehmer Hans Blank. "Die Balken waren alle locker. Und die Steine in den Mauern waren nicht mit Zement, sondern mit Kalk vermauert." Er demonstriert, was das bedeutet. Mit bloßen Händen kann er die Steine aus dem Mauerwerk ziehen. Einfach abzuwarten über das Wochenende sei nicht möglich gewesen. "Wenn die Fassade einstürzt und gerade jemand vorbeigeht, hätte wer weiß was passieren können." Deshalb sei die Fassade aus Sicherheitsgründen abgetragen worden.

Wie geht es jetzt weiter? "Bedingung für die Baugenehmigung war und ist der Erhalt der Ensemblewirkung im historischen Altstadtkern", sagt Herzfeld. Das bedeutet für den Investor: Er muss das Vorderhaus wieder aufbauen und fehlende Element durch neues Mauerwerk ersetzen. "Eine Fassade mit Außendämmung kommt für uns nicht in Frage", unterstreicht Herzfeld. "Die Hausfront muss nicht nur so aussehen, sondern sich auch so anfühlen wie das Original. Bevor der Neubau beginnt, muss der Eigentümer komplett neue Bauzeichnungen zur Genehmigung vorlegen."

"Wir sind seit 40 Jahren in Hilden als Familie ansässig", teilt der Eigentümer auf RP-Nachfrage mit. "Wir sind uns über die Bedeutung unseres historischen Stadtkerns sehr bewusst und werden das neue Gebäude in enger Abstimmung mit der Stadt Hilden in gleicher Kubatur wieder aufbauen. Wir freuen uns über die Anteilnahme unserer Hildener Mitbürger und danken der Stadt Hilden für die Zusammenarbeit." Hintergrund: Das Fachwerkgebäude sei zwar ein "bereichsprägendes Objekt", aber selbst kein Denkmal. Das hatte das Amt für Denkmalpflege im Rheinland bereits im Jahr 2005 festgestellt. Die Bausubstanz sei über die Jahre gravierend verändert worden. Deshalb sei allein die Gebäudehülle schützenswert. Böse Zungen behaupten, sie hätten schon vorher gewusst, dass die alte Fassade nicht stehenbleibt. Und verweisen auf ähnliche Fälle in der Vergangenheit. Etwa auf die Fassade des "Rathskellers" an der Mittelstraße, die 2006 einstürzte. Nach wie vor steht für viele fest, dass dies mit Absicht geschah. Dagegen spricht, dass der Bauherr mehr als 75.000 Euro allein in die Sicherung der Fassade steckte und diese rekonstruiert wurde. Das macht keinen Sinn, wenn man sie nicht wirklich erhalten will. Gerne angeführt wird auch die "Alte Messingstange" an der Mittelstraße 79. Das Rheinische Amt für Denkmalpflege hatte das Gebäude lediglich als bereichsprägend eingestuft. Nach einem Kellerbrand im Oktober 1997 waren die alten Mauern durch das Löschwasser marode. Die "Messingstange" wurde abgerissen und durch einen Neubau ersetzt.

(cis)
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