Hilden Bauamt: zweiten Anlauf wagen

Düsseldorf · Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte den Bebauungsplan Nr. 236 für das Hinterland des „Alten Helmholtz“ wegen Formfehlern für unwirksam erklärt. Die Mängel sind aus Sicht der Verwaltung zu beseitigen.

Die Verwaltung hat das OVG-Urteil vom 17. Januar ausgewertet und stellt die Ergebnisse in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am kommenden Mittwoch vor. Fazit: Der Bebauungsplan Nr. 236 ist wegen Formfehlern für nichtig erklärt worden, nicht die Bebauung selbst, erläutert Baudezernent Horst Thiele. Wenn es der Stadtrat wünsche, könne in einem Jahr ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden.

Erlös fest eingeplant

Das städtische Grundstück sei ein „integrierter innerstädtischer Standort in guter Lage“. Die Langenfelder Firma Waldner Wohnungsbau GmbH sei nach wie vor interessiert, das städtische Grundstück zu kaufen (im Haushalt sind 500 000 Euro Erlös eingeplant) und dort ein Mehrfamilienhaus mit Eigentumswohnungen zu bauen. Auch einige Anwohner der Augustastraße wollten auf ihrem Hintergelände bauen. Nach einer Kehrtwende der CDU-Fraktion gab es für eine Bebauung hinter dem Alten Helmholtz im Stadtrat jedoch keine politische Mehrheit mehr. SPD, FDP und Unabhängige hatten sich für Wohnungen dort eingesetzt. Man darf gespannt sein, ob sich eine politische Mehrheit für die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans findet.

Denn das empfiehlt die Verwaltung. Für die Nutzung des städtischen Grundstücks gebe es verschiedene Möglichkeiten. Neben dem Verkauf könne das ehemalige Schulgebäude hinter dem Weiterbildungszentrum auch saniert und beispielsweise für gemeinnützige Einrichtungen genutzt werden. Das würde rund 2,6 Millionen Euro kosten, ermittelte ein Sachverständigenbüro.

Neuer Bebauungsplan nötig

Ein Abriss würde mit 350 000 bis 448 000 Euro zu Buche schlagen, die Umwandlung in eine Grünfläche, ein neuer Spielplatz oder ein Parkplatz zwischen 165 000 Euro und 332 000 Euro kosten. Selbst bei der Anlage eines Spielplatzes oder eines Parkplatzes müsse wegen der entstehenden Emissionen ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden, betonte Thiele. Die Verwaltung empfiehlt weiterhin, Wohnungen auf dem städtischen Grundstück zu bauen.

Die Stadt Hilden muss nicht nur die Gerichtskosten für das Normenkontrollverfahren, sondern auch die Anwaltskosten für die Prozessgegner übernehmen. Das kann teuer werden. Ein Kostenfestsetzungsbeschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster liege noch nicht vor, konnte der Baudezernent gestern keine Summe nennen. Unternehmer Christoph Seiffert ist der erste Bürger seit langem, wenn nicht überhaupt, der ein Normenkontrollverfahren gegen die Stadt Hilden gewonnen hat.

(RP)
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