Hilden Bar-Betrieb: Sand im Getriebe

Düsseldorf · Sandbar-Betreiber hofft auf Änderung des Bebauungsplans und Umwidmung der Bezirksregierung,um seine Strandgastronomie mit Partyzelt dauerhaft weiterführen zu können. Derzeit droht Anfang 2011 das "Aus".

Eigentlich müsste Carsten Windmann bester Dinge sein: Endlich Sommerwetter, die Überdachung für die Großleinwand ist schon aufgebockt – die Fußball-WM und die damit verbundenen noch zahlreicheren Sandbar-Gäste können kommen. Sorge bereitet dem Betreiber freilich der Bebauungsplan Nr. 204, dessen Änderungsantrag am 16. Juni die Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses beschäftigen wird. "Ich wusste nicht, dass ich neben der Schankkonzession auch eine bauaufsichtsrechtliche Genehmigung für mein Zelt brauchte", räumt Windmann ein. Fazit: Bis spätestens zum 5. Januar 2011 muss die 300 Quadratmeter große Zeltkonstruktion auf der Strandanlage abgebaut werden.

"Dann könnte er noch eine Halloween-Party mitnehmen", erläutert Andreas Trapp von der städtischen Bauaufsicht das avisierte Zugeständnis. Denn eigentlich dürfen die so genannten "Fliegenden Bauten" nur maximal drei Monate an einem Ort stehen. Windmanns Open-Air-Saison geht aber zwei Monate länger: Vom "Tanz in den Mai", zu dem vor fünf Wochen nach seinen Angaben rund 1000 Leute in die Sandbar strömten, bis Ende September. Deshalb hat der Systemgastronom jetzt gemeinsam mit seinem Nachbarn und Vermieter, dem Tennisranch-Betreiber Wilhelm Bungert, einen Antrag auf Änderung des zugrundeliegenden Bebauungsplans an die Ausschussvorsitzende Birgit Alkenings (SPD) gerichtet. Derzeit steht die Sandbar auf einer nicht überbaubaren Grundstücksfläche – zuvor fanden sich hier drei Tennisplätze –, die die FDP als Erweiterungsareal für das Gewerbegebiet Giesenheide ausweisen möchte. Dort allerdings sind "Vergnügungsstätten" wie die Sandbar verboten.

"Ich zahle doch auch Gewerbesteuer", hält Windmann dagegen, dessen Catering-Unternehmen an der Siemensstraße täglich rund 1300 Essen für Ganztagsschulen und Kindergärten produziert. Gespräche mit den Fraktionen hätten ergeben, dass "fast alle diesen für die Hildener Jugend so wichtigen Treffpunkt nicht gefährden wollen", erklärt Windmann. Letztlich entscheide die Bezirksregierung, ob der Gebietsentwicklungsplan umgewidmet wird, so Alkenings.

Festhalle hätte geringere Auflagen

Sollte der Änderungsantrag abgesegnet werde, schließe sich ein etwa zweijähriges Bebauungsplanverfahren an, skizziert Trapp. "Erst wenn das rechtsverbindlich ist, könnte Windmann einen Bauantrag stellen – zum Beispiel auf eine Halle, die nicht so hohe Auflagen wie ein Zelt hat." – "Ich will gar kein Baurecht, sondern einfach mein Zelt zwei Monate länger stehen lassen", hält der Sandbar-Betreiber dagegen.

Sein Vermieter Wilhelm Bungert, der das städtische Grundstück 1979 für 60 Jahre in Erbpacht übernommen hat und schon seit langem einen Nachfolger sucht, hofft auf die aktuellen Gespräche der Stadt mit einem potenziellen Investor, der ein Konzept mit Hotel, Reitsport, Tennis und einer Neun-Loch-Golf-Anlage vorgelegt habe. Da würde die Sandbar doch gut hineinpassen.

(RP)
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