Hilden/Ratingen Bäcker müssen jetzt Allergene auflisten

Hilden/Ratingen · Neues EU-Recht: Seit Dezember müssen in Betrieben, die Speisen und lose Lebensmittel verkaufen, Listen mit 14 Allergiestoffen ausliegen.

 Sobald Evertzberg-Mitarbeiterin Roswitha Glüheisen den Barcode des Brotes eingegeben hat, zeigt das Kassendisplay die Inhaltsstoffe an.

Sobald Evertzberg-Mitarbeiterin Roswitha Glüheisen den Barcode des Brotes eingegeben hat, zeigt das Kassendisplay die Inhaltsstoffe an.

Foto: Olaf Staschik

Immer mehr Menschen, es sind Millionen, reagieren allergisch auf bestimmte Stoffe in Lebensmitteln. Deshalb hat die EU bestimmt, dass seit Dezember 14 allergene Inhaltsstoffe nicht nur in verpackten, sondern auch in losen Lebensmitteln gekennzeichnet sein müssen.

Für die Bäckerei Evertzberg sei die Allergen-Kennzeichnung kein Problem, berichtet Stephan Meier, Beauftragter für Inhaltsstoffe. Die Bäckerei mit rund 30 Filialen im Bergischen, auch in Hilden und Haan, hat mehr als 70 Brotsorten im Sortiment, dazu Brötchen und Gebäck. Vorbildlich: Auf der Internetseite sind die Inhaltsstoffe jedes einzelnen Produkts ausgewiesen. "In den Filialen können sich die Kunden bei Fragen an die Verkäuferinnen wenden", erläutert Meier: "Die Inhaltsstoffe der einzelnen Produkte können über die Kassen abgerufen werden. Sie sind über das Internet mit der Zentrale verbunden und immer auf dem neuesten Stand."

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Foto: rpo/Christoph Schroeter

Horst Köfl, Inhaber des Landhof Standl in Hilden, tut sich da deutlich schwerer: "Ende der Woche haben wir endlich alles beschildert. Wir mussten bei unseren Lieferanten nachforschen - ein Höllenaufwand. Natürlich müssen wir die EU-Verordnung umsetzen." Nachfragen von Kunden gebe es nur ganz selten - meist nach Milch und Laktose.

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Foto: dpa, Patrick Pleul

Christian Pannes kann nur den Kopf schütteln. "Manche Verordnungen und Gesetze machen einfach nur Arbeit, Sinn haben sie aber nicht wirklich", sagt der Chef des Restaurants Talschlösschens in Ratingen. Gemeinsam mit Küchenchef Sebastian Thiemann versucht er, eine EU-Verordnung umzusetzen: Sämtliche Speisen müssen speziell gekennzeichnet sein - viel Aufwand.

Auch Metzgermeister Andreas Kessler in Ratingen muss sich um die Kennzeichnung seiner Produkte kümmern: "Ich kenne jede Zutat meiner Wurst, daher ist die Kennzeichnung für die Allergene für mich noch recht einfach." Aber auch hier gibt es noch Unklarheiten, denn welche Form die verpflichtende Information genau haben soll, sei noch nicht geregelt, so Kessler. Das Problem kennt auch Rosi Zschocke, die die Grillstation Ost an der Feldstraße in Ratingen betreibt. "Ich versuche seit Wochen, Informationen zu bekommen, wie ich diese Liste bei mir im Laden präsentieren soll. Aber bisher konnte mir niemand dazu etwas sagen."

Bei Pannes oder Rosi Zschocke haben noch keine Kunden oder Gäste konkret nach den vorgeschriebenen Informationen gefragt. EU-Recht bleibt aber EU-Recht. Und deshalb müssen die Lebensmittelüberwacher des Kreises auch diese Vorschrift bei ihren Kontrollen überwachen. Hinter vorgehaltener Hand erfährt man allerdings auch dort, dass man dahinter nicht viel Sinn sieht. Wie übrigens Pannes und Zschocke auch nicht: "Bei uns ist noch nie jemand umgefallen, weil er einen allergischen Schock erlitten hat. Wer um seine Problematik weiß, der fragt ohnehin nach."

Für die Verbraucherzentrale ist die verpflichtende Kennzeichnung eine wichtige Verbesserung für Menschen mit Lebensmittelunverträglichkeit. Derzeit genüge die mündliche Auskunft. Wichtig: Die Kennzeichnung beziehe sich nur auf Bestandteile, die absichtlich eingesetzt werden.

(RP)
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