Hilden BA will wissen, wie es mit Spielhallen weitergeht

Hilden · Seit sechs Monaten gilt in Nordrhein-Westfalen ein neues Glücksspielrecht. Ziel ist ein besserer Schutz vor den Gefahren der Spielsucht. So beinhaltet die neue Rechtslage eine Mindestabstandsklausel zu sensiblen Bereichen von Kindern und Jugendlichen sowie gegenüber anderen Spielhallen. Sie trifft aber auch einschneidende Regelungen für die Öffnungszeiten von Automaten-Spielhallen.

Werden die Vorgaben der neuen Spielhallenverordnung in Hilden eingehalten? Darüber verlangt die Bürgeraktion (BA) nun Auskunft von der Verwaltung. Von besonderem Interesse: die neue Öffnungszeitenregelung, wonach nachts zwischen ein und sechs Uhr eine Sperrzeit für "Casinos" gilt. Eine Ausnahmeregelung gibt es hierfür nicht. Die BA setzt große Hoffnungen in das verschärfte Glücksspielrecht, da Hilden weit und breit über das dichteste Spielautomatennetz verfügt und als Zockerparadies gilt - trotz Spielstättenkonzepts.

Sicher ist, dass sich die Stadt noch länger mit dem Thema befassen wird. Die Nicht-Erteilung neuer Konzessionen ist dabei offenbar nicht das problem, sondern der Bestandsschutz alter Einrichtungen. Wie in anderen Städten auch, haben die Betreiber gegen die von der Stadt verhängten Anordnungen Klage eingereicht; die Spielstätten sind anwaltlich stark vertreten und lassen alle Punkte der neuen Verordnung prüfen. Lediglich die Schließzeiten nachts wurden durchgesetzt.

(gök)
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