Hilden BA möchte Erhöhung von Parkgebühren verhindern

Hilden · Mit einem Änderungsantrag möchte die Bürgeraktion (BA) die Erhöhung der Parkgebühren verhindern – nicht nur die auf den oberirdischen Flächen.

   Ludger Reffgen ärgert, dass mit der Entscheidung des VGH-Aufsichtsrates Fakten geschaffen worden wären, „die den Rat in die missliche Lage versetzen würden, über die Festsetzung der öffentlichen Parkentgelte in Hilden im Kontext von Wirtschaftsförderung, regionaler Wettbewerbssituation der Stadt und allgemeiner Wirtschaftslage nicht mehr frei entscheiden zu können“.

Ludger Reffgen ärgert, dass mit der Entscheidung des VGH-Aufsichtsrates Fakten geschaffen worden wären, „die den Rat in die missliche Lage versetzen würden, über die Festsetzung der öffentlichen Parkentgelte in Hilden im Kontext von Wirtschaftsförderung, regionaler Wettbewerbssituation der Stadt und allgemeiner Wirtschaftslage nicht mehr frei entscheiden zu können“.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

Auch die angekündigte Preiserhöhung für die Tiefgaragen der Verkehrsgesellschaft Hilden (VGH) soll zurückgenommen werden. „Auf eine Erhöhung der Parkgebühren wird aktuell gänzlich verzichtet. Der Aufsichtsrat der Verkehrsgesellschaft wird ersucht, seinen über die Presse kolportierten Beschluss auf Erhöhung der Parkentgelte in den seitens der VGH betriebenen Parkhäusern zu revidieren und einstweilen ebenfalls auf eine Anhebung der Entgelte zu verzichten“, heißt es im Antrag, der in der Ratssitzung am Mittwoch, 22. Juni, 17 Uhr, in der Stadthalle diskutiert werden soll.

Die Gebühren in den Parkhäusern der VGH sollen ab 1. Juni auf 1,50 Euro pro Stunde steigen. Momentan kostet das Parken dort noch einen Euro. Auf den oberirdischen Parkplätzen sollte der Preis ursprünglich auch am 1. Juni steigen, und zwar auf 1,80 Euro pro Stunde (aktuell: 1 Euro). Dadurch soll ein Lenkungseffekt in die Tiefgaragen erzeugt werden. Doch die Politik hat die Entscheidung über eine Preissteigerung auf den oberirdischen Parkplätzen vertagt, sodass die Gebühren für die oberirdischen Parkplätze vorerst bei einem Euro verharren.

Einerseits ärgert Reffgen, dass mit der Entscheidung des VGH-Aufsichtsrates Fakten geschaffen worden wären, „die den Rat in die missliche Lage versetzen würden, über die Festsetzung der öffentlichen Parkentgelte in Hilden im Kontext von Wirtschaftsförderung, regionaler Wettbewerbssituation der Stadt und allgemeiner Wirtschaftslage nicht mehr frei entscheiden zu können“. Das Verfahren hinterlasse den wenig rühmlichen Eindruck, dass in Sachen ,Parkentgelte‘ der Rat in Hilden nicht mehr Herr des Geschehens sei.

Darüber hinaus sehe die BA bei einer Erhöhung der Entgelte wesentliche Standortfaktoren insbesondere für die wirtschaftliche Entwicklung der Innenstadt beeinträchtigt und fordert unter anderem: Keine Erhöhung der Parkentgelte, soweit dies nicht mit einer umfassenden, qualitativen Verbesserung des Mobilitätsangebots einhergeht und die Mehrerlöse der Mobilitätswende zugutekommen. Und: Verzicht auf jegliche Maßnahmen, die die Belastbarkeit der Innenstadt herausfordern und ihre Wirtschaftskraft nachteilig beeinflussen. Sowie: Beachtung der Auswirkungen drastischer Gebühren-Erhöhungen auf den absehbar zunehmenden Parksuchverkehr in innenstadtnahen Wohnstraßen durch entsprechende präventive Maßnahmen.

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